Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen: Hinweise zu Prüfungsverfahren
- Übersicht zur Abschlussprüfung
- Teil 1: allgemeine Versicherungswirtschaft
- Teil 2: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallberatung
- Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
- Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
- Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (Bestehens-Regelung)
Übersicht zur Abschlussprüfung
Teile | Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsinstrument | Gewichtung |
---|---|---|---|---|
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung | allgemeine Versicherungswirtschaft | 120 Minuten | schriftliche Prüfung | 20 % |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung | Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung | 150 Minuten | schriftliche Prüfung | 30 % |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung | Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | schriftliche Prüfung | 10 % |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung | Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | 15 Minuten | Gesprächssimulation | 20 % |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung | projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | 20 Minuten | fallbezogenes Fachgespräch | 20 % |
Teil 1: allgemeine Versicherungswirtschaft
- Im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 15 Monate
- Prüfungszeit 120 Minuten, Gewichtung 20 %
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
Für die vom Prüfling nachzuweisenden Anforderungen werden unter anderem die Kundenbedarfsfelder „Wohnen und Wohneigentum“, „Berufsausübung und Freizeitgestaltung“ sowie „Mobilität und Reisen“ zugrunde gelegt.
Teil 2: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallberatung
- Prüfungszeit 150 Minuten, Gewichtung 30 %
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
Wirtschaft und Sozialkunde
- Prüfungszeit 60 Minuten, Gewichtung 10 %
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung allgemeiner wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
- Prüfungszeit 15 Minuten, Gewichtung 20 %
Gesprächssimulation über eine von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus einem der vorher festgelegten Aufgabengebiete:
- Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
- Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
- Absicherung von Mobilität und Reisen
- Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
- Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
- Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
- Absicherung von Nicht-Privatkunden
Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Das Beratungsgespräch findet als Zweitberatung statt, da die rechtlich vorgegebenen Pflichten zur Informations-, Dokumentations- und Beratungspflicht im Erstgespräch keinen Rückschluss auf relevante Kompetenzen beim Prüfling zulässt.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Kundengespräche systematisch und zielorientiert führen, die Interessen von Kundinnen und Kunden ganzheitlich berücksichtigen, auf Kundenfragen und Kundeneinwände eingehen, analoge oder digitale Medien gesprächsunterstützend einsetzen und über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe erkennen und ansprechen kann.
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
- Prüfungszeit 20 Minuten, Gewichtung 20 %
Fallbezogenes Fachgespräch ausgehend von einer praxisbezogenen Aufgabe, die zuvor eigenständig im Ausbildungsbetrieb in der gewählten Wahlqualifikation durchgeführt und mit einem Report beschrieben wurde.
Die Wahlqualifikation ist spätestens mit Anmeldung zur Prüfung festzulegen:
- Versicherungsfälle managen
- Risikomanagement durchführen
- Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
- im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten
Der Report sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung müssen der IHK spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Die Darstellung solle eine Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen und kann durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden.
Der Prüfling soll unter anderem nachweisen, dass er die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert planen, durchführen und auswerten und sie nachvollziehbar darstellen und in den betrieblichen Zusammenhang einordnen kann. Dabei soll er unterschiedliche Lösungswege entwickeln, eine Auswahl treffen, diese begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte berücksichtigen, projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anwenden, Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung bewerten und den gewählten Lösungsweg reflektieren.
Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (Bestehens-Regelung)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
- im Prüfungsbereich Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung mit mindestens „ausreichend“ - SPERRFACH
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“