Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement: Hinweise zur Abschlussprüfung
Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (Bestehensregelung)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
- in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“
Die Ergebnisfeststellung der Abschlussprüfungen von Teil 1 und Teil 2 erfolgen im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2. Dies bedeutet, dass für Teil 1 zunächst ein vorläufiges Ergebnis ermittelt und dem Prüfling mitgeteilt wird. Die Feststellung des endgültigen Ergebnisses erfolgt erst nach dem Ablegen von Teil 2 der Abschlussprüfung. Es gibt keine mündliche Ergänzungsprüfung für die Abschlussprüfung Teil 1. Ein Widerspruch gegen die Abschlussprüfung Teil 1 ist erst nach Feststellung des Gesamtergebnisses nach Abschluss von Teil 2 möglich.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel bzw. im Außenhandel
Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe hat der Prüfling nachzuweisen, dass er
- berufstypische Aufgabenstellungen erfassen,
- Probleme und Vorgehensweisen erörtern,
- Lösungswege entwickeln und begründen (gilt für die Fachrichtung Großhandel),
- Lösungswege unter Anwendung internationaler Berufskompetenz entwickeln und begründen (gilt für die Fachrichtung Außenhandel),
- Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert führen und auswerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einbeziehen und
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen, steuern und auswerten kann.
Für den Nachweis der oben aufgeführten Anforderungen ist eines der folgenden drei Gebiete zugrunde zu legen, die sich nur im ersten Gebiet je nach Fachrichtung unterscheiden:
- Verkauf und Distribution (nur in der Fachrichtung Großhandel möglich)
- Internationaler Handel und Auslandsmärkte (nur in der Fachrichtung Außenhandel möglich)
- Warensortiment und Marketing
- Einkauf und Beschaffungslogistik
Mit dem Prüfling ist ein fallbezogenes Fachgespräch durchzuführen, für welches die folgenden Vorgaben bestehen:
- Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Fachaufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling.
- Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
- Die Prüfungszeit beträgt höchstens 30 Minuten.
Zugangswege zum Fachgespräch
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch stehen zwei Zugangswege zur Verfügung: Die „Fachaufgaben des Prüfungsausschusses“ und die „Fachaufgaben des Ausbildungsbetriebes mit Report“. Der Ausbildungsbetrieb teilt (idealerweise nach zuvor erfolgter betriebsinterner Absprache mit dem Auszubildenden) der IHK mit der Anmeldung zur Prüfung verbindlich mit, welcher Zugangsweg für den jeweiligen Prüfling gewählt wird. In den nachfolgenden Punkten werden beide Zugangswege erläutert.
Variante: Fachaufgaben des Prüfungsausschusses
Wird dieser Zugangsweg gewählt, bekommt der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die beiden Fachaufgaben sind aus unterschiedlichen Gebieten zu stellen. Der Prüfling soll die von ihm gewählte Fachaufgabe bearbeiten und Lösungswege entwickeln. Hierfür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.
Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfling gewählt hat, führt der Prüfungsausschuss für das zugrundeliegende Gebiet das fallbezogene Fachgespräch so, dass die genannten Vorgaben nachgewiesen werden können.
Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfling gewählt hat, führt der Prüfungsausschuss für das zugrundeliegende Gebiet das fallbezogene Fachgespräch so, dass die genannten Vorgaben nachgewiesen werden können.
Variante: Fachaufgaben des Ausbildungsbetriebes mit Report
Wird dieser Zugang gewählt, erstellt der Prüfling für zwei Gebiete jeweils einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe. Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden. Die Reporte sind spätestens am ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung von Teil 2 bei der IHK einzureichen. Die Reporte selbst werden durch den Prüfungsausschuss nicht genehmigt oder bewertet.
Aus den beiden Reporten wählt der Prüfungsausschuss einen aus. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des fallbezogenen Fachgespräches. Der Prüfungsausschuss führt das Fachgespräch so, dass die genannten Vorgaben nachgewiesen werden können.
Dem Prüfling wird zu Beginn des Fachgesprächs mitgeteilt, welche der beiden Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde.
Dem Prüfling wird zu Beginn des Fachgesprächs mitgeteilt, welche der beiden Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde.
Durchführung der praxisbezogenen Fachaufgabe im Betrieb
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb zwei praxisbezogene Aufgaben durchzuführen (eine für jedes festgelegte Gebiet). Die eigenständige Durchführung der Aufgaben ist vom Ausbildenden zu bestätigen. Es wird empfohlen, dass Prüfling und Ausbildender sich rechtzeitig (spätestens zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres) darüber verständigen, welche zwei Gebiete (aus den drei möglichen) ausgewählt werden und wann die Durchführung der praxisbezogenen Aufgaben im Betrieb erfolgen soll. Die Durchführungsdauer der Aufgaben ist nicht in der Verordnung festgelegt.
Zu den beiden praxisbezogenen Aufgaben hat der Prüfling je einen Report zu erstellen. In den Reporten hat er jeweils
Zu den beiden praxisbezogenen Aufgaben hat der Prüfling je einen Report zu erstellen. In den Reporten hat er jeweils
- die Aufgabenstellung,
- die Zielsetzung,
- die Planung,
- das Vorgehen und
- das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und
- den Prozess zu reflektieren, der zu dem Ergebnis geführt hat.
Jeder Report darf höchstens drei Seiten umfassen. Der Report enthält keine Anlagen.
Die Reporte sowie die Bestätigung über die jeweils eigenständige Durchführung müssen spätestens am ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung von Teil 2 in das Onlineportal der IHK Dresden hochgeladen werden.
Die Reporte sowie die Bestätigung über die jeweils eigenständige Durchführung müssen spätestens am ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung von Teil 2 in das Onlineportal der IHK Dresden hochgeladen werden.
Bewertung
Für die inhaltliche Entwicklung des Fachgesprächs ist als Ausgangspunkt die ausgewählte praxisbezogene Aufgabe zu Grunde zu legen, die vom Prüfungsausschuss erstellt bzw. die ihm zugeleitet wurde. Das 30-minütige Fachgespräch ist mit einer einleitenden Darstellung (ca. 5 Minuten) durch den Prüfling zu Fachaufgabe (Ausgangssituation) und Lösungsweg zu beginnen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der mündlichen Prüfungsleistung, die im fallbezogenen Fachgespräch (einschließlich der einleitenden Darstellung durch den Prüfling) gezeigt wurde. Nicht bewertet werden die (ggf.) betriebliche Durchführung der praxisbezogenen Fachaufgabe sowie der Report.
Gegenüberstellung der beiden Zugangswege zum Fachgespräch
- | Fachaufgabe des Prüfungsausschusses | Fachaufgabe des Ausbildungsbetriebes mit Report |
---|---|---|
Instrument | Fallbezogenes Fachgespräch | Fallbezogenes Fachgespräch |
Beteiligung von Prüfungsausschuss | Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Fachaufgaben aus zwei unterschiedlichen Gebieten. Prüfungsausschuss führt Fachgespräch durch und bewertet dieses. | Prüfungsausschuss stellt keine Aufgaben. Keine Genehmigung der Aufgaben. Ausschuss wählt auf Grundlage der eingereichten Reporte eine praxisbezogene Fachaufgabe aus. Keine Bewertung des Reports und der (im Betrieb durchgeführten) Aufgabe. Prüfungsausschuss führt Fachgespräch durch und bewertet dieses. |
Ausbildungsbetrieb | Ausbildungsbetrieb ist nicht beteiligt. | Ausbildungsbetrieb legt zwei praxisbezogene Fachaufgaben aus zwei unterschiedlichen Gebieten fest. Er bestätigt eigenständige Durchführung durch Prüfling. |
Prüfling | Prüfling wählt am Prüfungstag eine Aufgabe aus und bearbeitet diese während der Vorbereitungszeit. | Prüfling führt Fachaufgaben (bspw. im Laufe des dritten Ausbildungsjahres) im Betrieb durch und erstellt darüber je einen Report. Einreichung der Reporte spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2. |
Zwei Aufgaben aus zwei unterschiedlichen Gebieten |
|
Prüfling führt Fachaufgaben (bspw. im Laufe des dritten Ausbildungsjahres) im Betrieb durch und erstellt darüber je einen Report. Einreichung der Reporte spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2.
|
Einleitung Gespräch | Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch Prüfling | Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch Prüfling |
Vorbereitungszeit | 15 Minuten | Keine Vorbereitungszeit |
Prüfungszeit | 30 Minuten | 30 Minuten |
Gestaltungsempfehlungen für den Report und Hinweise zur praxisbezogenen Aufgabe
Zur praxisbezogenen Aufgabe soll der Prüfling einen maximal dreiseitigen Report anfertigen.
Die Reporterstellung soll sich an den nachfolgenden Gestaltungsempfehlungen orientieren, damit ein reibungsloser Prüfungsablauf sowie insbesondere die adäquate Gestaltung des Fachgesprächs durch den Prüfungsausschuss gewährleistet werden kann.
Die Reporterstellung soll sich an den nachfolgenden Gestaltungsempfehlungen orientieren, damit ein reibungsloser Prüfungsablauf sowie insbesondere die adäquate Gestaltung des Fachgesprächs durch den Prüfungsausschuss gewährleistet werden kann.
Allgemeine Hinweise zum Report
Der Report ist nicht zu genehmigen und wird nicht bewertet. Der Report bezieht sich auf die tatsächlich durchgeführte praxisbezogene Aufgabe. Der Prüfungsausschuss führt das fallbezogene Fachgespräch ausgehend von dem erstellten Report.
Wird der Report bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 nicht abgegeben, wird dieser Prüfungsbereich mit null Punkten bewertet, sodass die Prüfung insgesamt nicht bestanden werden kann.
Gestaltungshinweise für den Report
Der Report hat ein Deckblatt. Auf diesem werden der Name des Prüflings und der des Ausbildungsunternehmens, der Durchführungszeitraum und das Thema der praxisbezogenen Aufgabe aufgeführt. Zudem hat der Ausbildende zu bestätigen, dass die Aufgabe vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt worden ist. Der Report hat (ohne Mitrechnung des Deckblattes) einen Umfang von maximal drei DIN A 4-Seiten und wird einseitig beschrieben.
- Die Schriftgröße ist 11 Punkt, Schriftart „Arial“; der Abstand beträgt 1,5 Zeilen.
- Die Seiten haben einen linken und rechten Rand von 2,5 cm. Oben und unten beträgt der Rand 2,0 cm.
- Sie werden fortlaufend nummeriert. Auf jeder Seite stehen Name und Prüflingsnummer.
- Sie werden in der „Ich-Form“ und in deutscher Sprache verfasst.
- Der Report muss der IHK am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 vorliegen.
- Der Report enthält keine Anlagen.
Hinweise zur praxisbezogenen Aufgabe
Neben den empfohlenen Anforderungen für den Report können für die praxisbezogene Aufgabe folgende Anforderungskriterien als Orientierungsmaßstab zu Grunde gelegt werden:
- Berufs- und Betriebsbezug
Die praxisbezogene Aufgabe hat Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes „Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement“. Sie deckt mehrere Lernziele der gewählten Qualifikationseinheit gemäß Ausbildungsrahmenplan ab. Die Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe erfordert einen Lösungsprozess. Mindestens ein Teil eines realen Geschäftsprozesses wird dabei abgebildet. - Abbildung einer vollständigen beruflichen Handlung
Die praxisbezogene Aufgabe umfasst eine Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- sowie Auswertungsphase. Der Auszubildende kann durch die Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe seine berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen. - Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe
Die praxisbezogene Aufgabe ist keine Routineaufgabe für den Auszubildenden, sondern hat herausfordernden Charakter. Bei ihrer Bearbeitung können Probleme und Konflikte bzw. veränderte Bedingungen auftreten, die eine flexible Reaktion des Auszubildenden erforderlich machen. Die Umsetzung des Lösungsprozesses erfordert die Berücksichtigung bzw. Abstimmung mit verschiedenen Schnittstellen (z. B. vor- und nachgelagerte betriebliche Abläufe/Bereiche, Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte, Experten etc.). - Gestaltungsspielraum
Die praxisbezogene Aufgabe bietet in Abstimmung mit Verantwortungsträgern oder Prozessverantwortlichen organisatorische Freiheitsgrade oder Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume für den Auszubildenden (z. B. hinsichtlich des Vorgehens, der Einbindung von Vertriebspartnern, Terminen, Budget etc.). Es gibt alternative Lösungswege und Vorgehensweisen, die der Auszubildende zur Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe wählen bzw. selbständig (in Absprache mit dem Ausbildungsverantwortlichen) entwickeln kann. - Auswertbarkeit
Die Ergebnisse der praxisbezogenen Aufgabe ermöglichen eine Bewertung, z. B. hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit oder des Kundennutzens, die der Auszubildende selbständig vornehmen kann.
Der Auszubildende hat die Möglichkeit zu reflektieren, inwieweit die Ziele der Aufgabe erreicht wurden und kann gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten. Die Reflektion einer durchgeführten praxisbezogenen Aufgabe muss nicht zwingend in die Feststellung eines erfolgreichen Ergebnisses münden - auch die schlüssige Auseinandersetzung mit einem unerwarteten oder unerwünschten Ergebnis kann ein wirklichkeitsnahes Fazit sein.