Industrieelektriker

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in einer der folgenden zwei Fachrichtungen:
  • Geräte und Systeme
  • Betriebstechnik
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Industrieelektriker sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. In der Fachrichtung Geräte und Systeme stellen Sie elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb. In der Fachrichtung Betriebstechnik installieren Sie elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch.

Berufliche Fähigkeiten

Industrieelektriker der Fachrichtung Geräte und Systeme
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an elektrischen Systemen, Komponenten und Geräten durch,
  • installieren und konfigurieren IT-Systeme,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
Industrieelektriker der Fachrichtung Betriebstechnik
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch,
  • beurteilen die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.

Prüfungstermine

Informationen zur Abschlussprüfung

  • Winter 2025:
    • Einstellen des Antrages zum betrieblichen Auftrag/Prüfungsprodukt auf der Seite Digitale Projektanträge ab 01.08.2025 bis 22.08.2025
    • Einstellen der praxisbezogenen Unterlagen auf der Seite Digitale Projektanträge bis zum 14.11.2025
    • Abgabe der praxisbezogenen Unterlagen am 13.11.2025, Raum und Zeit siehe Einladung

Abschlussprüfung

Logins Sommerprüfung 2025:

betrieblicher Auftrag

Das Thema zum betrieblichen Arbeitsauftrag im Prüfungsbereich elektrische Sicherheit ist online über das „Azubicenter“ und in „DiPa“ (Digitaler Projektantrag) bei der IHK Dresden einzureichen.

Bestätigung

Mit der Bearbeitung des betrieblichen Arbeitsauftrages darf erst nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Die Bestätigung des Themas gilt nicht als Prüfungszulassung! Änderungen sind durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen (Vorlage in der IHK Dresden erforderlich).
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzureichen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsauftrages zwingend zu beachten.
Die Bestätigung des Themas zum betrieblichen Arbeitsauftrag erhalten Sie online
  • für die Sommerprüfung bis zum 15.03. des Jahres
  • für die Winterprüfung bis zum 30.09. des Jahres
Die Bestätigung des Themas zum betrieblichen Auftrag erhalten Sie online. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.

Prüfungszeit

Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Arbeitsauftrages einschließlich Dokumentation in Form von praxisbezogenen Unterlagen und Erstellen von zwei Mess- und Prüfprotokollen sowie der zugehörigen Schaltungsunterlagen beträgt 5 Stunden.

Dokumentation

Die Dokumentation des betrieblichen Arbeitsauftrages setzt sich wie folgt zusammen:
  1. Projektantrag (aus dem WEB als Druckversion)
  2. Zeitnachweis mit persönlicher Erklärung als Original und Kopie (Formular im Internet)
  3. Beschreibung (max. 3 Seiten) zur Durchführung der Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage und an einem elektrischen Gerät.
  4. Zwei Mess- und Prüfprotokolle sowie die dazugehörigen Schaltungsunterlagen (max. 10 Seiten)
Die Dokumentation in Form der beiden Mess- und Prüfprotokolle sowie der dazugehörigen Schaltungsunterlagen und die Beschreibung zur Durchführung der Erst- oder Wiederholungsprüfung ist im PDF-Format (bis max. 4 MB) online und schriftlich in zweifacher gehefteter Ausfertigung zum vorgesehenen Abgabetermin abzugeben. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten!
Wird unbegründet keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht, gilt dies als nichterbrachte Prüfungsleistung. Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung kann ein erneuter Antrag mit neuem betrieblichem Auftrag zur Bestätigung zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingereicht werden.

Fachgespräch

Das auftragsbezogene Fachgespräch im Prüfungsbereich elektrische Sicherheit wird auf der Grundlage der eingereichten Dokumentation einschließlich der beiden Mess- und Prüfprotokolle und der dazugehörigen Schaltungsunterlagen geführt. Diese Unterlagen werden in die Bewertung mit einbezogen. Dieses Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens 20 Minuten und die Unterlagen werden insgesamt mit höchstens 100 Punkten bewertet. Zu Beginn des auftragsbezogenen Fachgespräches hat der Prüfling Gelegenheit, seinen betrieblichen Auftrag in knapper Form ohne Präsentationsmittel, wie z. B. Folien oder Beamer darzustellen.
Wichtung
Innerhalb der Abschlussprüfung wird der Prüfungsbereich elektrische Sicherheit mit 20 % gegenüber dem Gesamtergebnis gewichtet. Zum Bestehen der Abschlussprüfung muss in diesem Prüfungsbereich mindestens „ausreichende“ Leistungen (Sperrfach) erbracht werden.

wichtige Dokumente