Industrieelektriker

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in einer der folgenden zwei Fachrichtungen:
  • Geräte und Systeme
  • Betriebstechnik
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Industrieelektriker sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. In der Fachrichtung Geräte und Systeme stellen Sie elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb. In der Fachrichtung Betriebstechnik installieren Sie elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch.

Berufliche Fähigkeiten

Industrieelektriker der Fachrichtung Geräte und Systeme
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an elektrischen Systemen, Komponenten und Geräten durch,
  • installieren und konfigurieren IT-Systeme,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
Industrieelektriker der Fachrichtung Betriebstechnik
  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch,
  • beurteilen die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.

Prüfungstermine

Abschlussprüfung

  • Sommer 2025:
    • Einstellen des Antrages zum betrieblichen Auftrag/Projekt im Web: bis zum 07. Februar 2025
    • Einstellen der Dokumentation als druckbares PDF: bis zum 28. April 2025 bis spätestens 23:59 Uhr
    • Abgabe der Dokumentation: am 28. April 2025, Uhrzeit siehe Einladung
  • Winter 2025:
    • Einstellen des Antrages zum betrieblichen Auftrag/Projekt im Web: bis zum 08. August 2025
    • Einstellen der Dokumentation als druckbares PDF: bis zum 14. November 2025 bis spätestens 23:59 Uhr
    • Abgabe der Dokumentation: am 13. November 2025, Uhrzeit siehe Einladung

Hinweise zum Online-Projektantrag

Die Anträge zur Genehmigung der Themen für die Arbeitsaufträge und des Arbeitsberichtes im Prüfungsbereich elektrische Sicherheit sind online bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Dazu sind folgende Hinweise zu beachten:
  1. Der erste Login erfolgt mit Ihrer Azubinummer (siehe Anmeldung bzw. Ausbildungsvertrag) und Ihrem Geburtsdatum (Passwort: tt.mm.jjjj). Nach dem ersten Login müssen Sie zunächst Ihr Passwort ändern. Danach können Sie Ihr Prüfungsthema und die dazugehörigen Daten erfassen. Bitte arbeiten Sie Ihre Eingaben ohne Unterbrechungen ab, um Komplikationen beim Abspeichern zu vermeiden.
  2. Ihre Eingabe können Sie auch nach zwischenzeitlicher Abmeldung am laufenden Tag noch ändern. Am folgenden Tag ist dies nicht mehr möglich!
  3. Durch die Einreichung des Themas für die betrieblichen Aufträge als Online-Version entfällt die Unterschrift der Ausbildungsfirma. Aus diesem Grund erhält der Ausbildungsbetrieb einen gesonderten Login mit dazugehörigem Passwort. Mit diesem bestätigt er den Antrag für den Auszubildenden. Gleichzeitig bestätigt der Ausbildungsbetrieb mit der Freigabe des Prüfungsthemas, dass er mit der Durchführung der betriebliche Aufträge einverstanden ist und er versichert, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden.
  4. Den Status Ihres Antrages können Sie nach dem Einreichungstermin nach erneutem Login einsehen. Bei einer Genehmigung mit Auflagen können Sie mit der Arbeit an Ihren betrieblichen Aufträgen beginnen. Bitte beachten Sie eventuelle Auflagen. Bei einer Ablehnung des Antrages teilt Ihnen der Prüfungsausschuss den Grund mit. Der Antrag ist zeitnah zu überarbeiten und wieder mit der Freigabe des Ausbildungsbetriebes einzureichen.
  5. Die Dokumentation einschließlich Zeitnachweis ist bis zum vorgegebenen Termin im PDF-Format als Online-Version an die IHK Dresden zu laden. Bitte beachten Sie, dass das Hochladen der Dokumentation nur in einem Umfang bis 4 MB möglich ist. Gleichzeitig ist diese Dokumentation am vorgesehen Termin zweifach in schriftlicher Form bei der IHK Dresden einzureichen. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein.
  6. Logins:

wichtige Dokumente