Hotelfachmann (gültig ab 01.08.2022)
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Arbeitsgebiet
Hotelfachleute planen und organisieren die wesentlichen Arbeitsabläufe im Hotel. Sie sind insbesondere in folgenden Arbeitsgebieten tätig
- Empfang
- Werbung und Verkaufsförderung
- Wirtschaftsdienst
Berufliche Fähigkeiten
Hotelfachleute:
- empfangen und beraten Gäste
- führen Gästekorrespondenz
- kalkulieren und erstellen Angebote
- erstellen Gastrechnungen
- führen die Hotelkasse
- entwickeln und führen Marketingmaßnahmen durch
- kontrollieren Ergebnisse von Marketingmaßnahmen
- kontrollieren Gasträume und richten diese her
- erstellen bereichsbezogene Personaleinsatzpläne
- servieren Speisen und Getränke
Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 682 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 229 KB)
Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung
Prüfungstermine
- Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen/praktischen Prüfung noch benötigen, um Ihre IHK-Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen?Mit dem IHK-Prüfungsrechner auf EXCEL-Basis, den die IHK Pfalz für viele Berufe erstellt hat, kann man durch Eingabe der bekannten Punkte pro Prüfungsfach schnell ermitteln, ob man die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat.Bitte beachten Sie! Der IHK-Prüfungsrechner dient Ihnen lediglich als Orientierungshilfe, ersetzt aber nicht die Bestehensregeln, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig definiert sind. Es kann also zu minimalen rechnerischen Abweichungen zwischen Prüfungsrechner und tatsächlicher Punktzahl kommen. Für das Prüfungsergebnis kommt es immer auf die exakte Berechnung auf Grundlage der Ausbildungsordnung an.Den IHK-Prüfungsrechner finden Sie unter www.ihk.de/pfalz/.
Zusatzqualifikation Bar und Wein
Hinweise für die Prüfungen zur Zusatzqualifikation in den 3-jährigen gastronomischen Berufen
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung ist der Antrag einzureichen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
- Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
- Lagerbestände zu kontrollieren,
- Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
- Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
- Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
- Weine fachgerecht zu servieren und
- situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Für den Nachweis hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
- in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
- in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
Anmeldung zur Zusatzqualifikation
Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung zur Zusatzqualifikation Bar und Wein (PDF-Datei · 105 KB) aus! Das Anmeldeformular ist mir der Anmeldung zur Abschlussprüfung einzureichen.