Hinweise für Ausbildungsbetriebe zur Zwischenprüfung in den Berufen der Gastronomie

Ihr Auszubildender ist für die Zwischenprüfung angemeldet. Die Prüfungen werden nach den Verordnungen über die Berufsausbildung im Gastgewerbe und für Köche vom 13. Februar 1998 durchgeführt. Der § 12 dieser Verordnung regelt die Durchführung der Zwischenprüfung. Demnach soll der Prüfling eine praktische Aufgabe bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeit planen, durchführen und präsentieren, die Ergebnisse kontrollieren und Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Gästeorientierung berücksichtigen kann.

Prüfungsgebiete

Geprüft wird in den Gebieten:
  1. Planen von Arbeitsschritten,
  2. Anwenden von Arbeitstechniken und
  3. Präsentieren von Produkten.
  4. Die Aufgaben der Prüfung ergeben sich aus den Kenntnissen und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres nach der Verordnung und dem zu vermittelnden Lehrstoff der Berufsschulen. Für alle Berufsgruppen können gleiche Aufgaben erteilt werden, da das erste Ausbildungsjahr identische Ausbildungsinhalte im Ausbildungsrahmenplan aufweist.

Prüfungsinhalte

Um Ihnen und den Auszubildenden einige Hilfestellungen geben zu können, möchten wir Sie nachfolgend über Prüfungsinhalte informieren:
  • Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
  • Die Aufgaben der theoretischen Prüfung werden aus dem Berufsschul- und Ausbildungsstoff des 1. Ausbildungsjahres erstellt.

Prüfungsinhalte Praxis

Herstellen einfacher Speisen aus den Bereichen

  • Sättigungsbeilagen aus Reis, Kartoffeln und Teigwaren
  • Gemüsebeilagen
  • kalte Vorspeisen wie Salate und Cocktails und Dressings
  • Desserts aus Obst und Milchprodukten
  • Eierspeisen
  • Canapés, Sandwiches, Toast, kalte Platten
  • ausgewählte Aufguss- und Mischgetränke
  • Suppen auf Gemüsebasis

Service

  • Eindecken einfacher Tafeln, Restauranttische
  • Gestaltung von Tafeln nach Vorgabe
  • Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken

Magazin

  • Warenannahme und -kontrolle
  • Büroorganisation
  • Warenumschlag, -ausgabe

Teilnahmebescheinigung

Nach erfolgter Zwischenprüfung erhalten die Auszubildenden eine Teilnahmebescheinigung mit den erreichten Ergebnissen, die Ihnen vorzulegen sind.