Fluggerätelektroniker

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Fluggerätelektroniker arbeiten in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Wartungsbetrieben oder bei der Bundeswehr. Darüber hinaus können sie auch in Flugschulen Beschäftigung finden.

Berufliche Fähigkeiten

Fluggerätelektroniker
  • Verlegen und Verbinden von Energie-, Signal- und Datenleitungen
  • Montieren und Installieren von Komponenten und Geräten zu elektrischen und mechanischen Systemen
  • Installieren und Justieren von Sensorsystemen, Baugruppen der Steuerungs- und Regeltechnik sowie elektropneumatischen und hydraulischen Stellgliedern
  • Installieren, Prüfen und Inbetriebnehmen von Kommunikations-, Navigations-, Radar- und Autopilotanlagen
  • Instandhalten von Flugsteuerungs- und Antriebssystemen
  • Erstellen von Prüfaufbauten, Simulieren von technischen Umfeldbedingungen, Erfassen von Messwerten, Prüfen und Auswerten von Signalen an Schnittstellen
  • Prüfen und Testen im Gesamtsystem von pneumatischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Komponenten
  • Analysieren und Beheben von Störungen in Systemen, Einsetzen von Testsoftware und Diagnosesystemen
  • Dokumentieren der Arbeitsabläufe einschließlich der vorgenommenen Prüfungen
  • Anwenden von Qualitätsmanagementsystemen
  • Arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und Kommunizieren auch in englischer Sprache
  • Planen und Steuern von Produktionsabläufen
  • Organisieren von Gruppenarbeit und Prozessschritten
  • Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften
Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrtbundesamt nachgewiesen.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.

Prüfungstermine