Florist (gültig ab 01.08.2025)

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Neuordnung

Die Ausbildung zur Floristin bzw. zum Floristen wurde aktualisiert und tritt ab dem 1. August 2025 in Kraft.
Der Beruf hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt – insbesondere in den Bereichen Kundenorientierung, Kommunikation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zudem gewinnen betriebswirtschaftliche Grundlagen zunehmend an Bedeutung.
Diese Veränderungen wurden in die Ausbildungsinhalte aufgenommen. Neu sind außerdem überarbeitete Standardberufsbildpositionen sowie die gestreckte Abschlussprüfung als neue Prüfungsform.

Arbeitsgebiet

Floristinnen und Floristen sind aufgrund ihrer breitgefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen. Sie ordnen sie in das botanische System ein und versorgen und pflegen diese fachgerecht. Sträuße, Gestecke und Pflanzungen fertigen sie nach Wünschen der Kunden unter Berücksichtigung der Grundlagen der Gestaltung und unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt; zunehmend auch freiberuflich

Berufliche Qualifikationen

Floristen und Floristinnen
  • bestimmen, pflegen und versorgen Pflanzen und Blumen,
  • beraten und bedienen Kunden,
  • planen und gestalten Pflanzen- und Blumenschmuck und gehen dabei auf Kundenwünsche ein, insbesondere bei Sträußen, Gestecken, Kränzen, Girlanden, Pflanzungen sowie bei Trauer-, Hochzeits-, Tisch- und Raumschmuck,
  • beschaffen und lagern Waren und überwachen die Bestände und
  • beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation und des kaufmännischen Rechnens.

Ausbildungsschwerpunkte

  1. Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten,
  2. Pflanzen pflegen und Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen,
  3. Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten,
  4. Kalkulationen durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen,
  5. Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
  6. Waren präsentieren, beschaffen, annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen,
  7. Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren,
  8. Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen sowie
  9. Geschäftserfolg auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen.
  10. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  11. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  12. Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
  13. Digitalisierung in der Arbeitswelt

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der AkA - Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen.