Florist

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Floristen sind aufgrund ihrer breit gefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Pflanzen wie Einordnung, Versorgung und Pflege von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie insbesondere in der Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt; zunehmend auch freiberuflich tätig.

Berufliche Fähigkeiten

Floristen
  • bestimmen, pflegen und versorgen Pflanzen und Blumen,
  • beraten und bedienen Kunden,
  • planen und gestalten Pflanzen- und Blumenschmuck und gehen dabei auf Kundenwünsche ein,
  • insbesondere bei Sträußen, Gestecken, Kränzen, Girlanden, Pflanzungen sowie bei Trauer-, Hochzeits-, Tisch- und Raumschmuck,
  • beschaffen und lagern Waren und überwachen die Bestände,
  • beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation und des kaufmännischen Rechnens.

Besondere Anforderungen

Floristen verfügen über die notwendigen Kenntnisse für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

praktischen Zwischenprüfung

  1. Die Zuweisung des Arbeitsplatzes erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
  2. Die Werkstoffe und notwendigen Materialien müssen am Prüfungstag angeliefert werden. (siehe zeitlicher Ablauf)
  3. Für die An- und Abfuhr der Werkstoffe und Materialien haben die Ausbildungsbetriebe und der Prüfungsteilnehmer selbst Sorge zu tragen.
  4. Jeder Prüfungsteilnehmer hat für die zur Frischerhaltung seiner Werkstoffe notwendig Vasen, Schalen, Eimer, Blumenspritzen und dergleichen selbst zu sorgen, ebenso für Dekorationstücher, Aufbaugestelle und so weiter.
  5. Es dürfen nur natürliche Blumen und Pflanzenteile verwendet werden (keine Feder-, Plastik- und Seidenblumen).
  6. Für die Arbeitsproben dürfen keine Arbeiten vorbereitet sein. Die Kranzunterlage kann abgedeckt mitgebracht werden.
  7. Nach Beendigung der praktischen Arbeiten hat jeder Prüfungsteilnehmer seinen Arbeitsplatz selbst zu säubern und die Abfälle zu entsorgen. Verwendete Tische und Stühle sind wieder ordnungsgemäß auf den ursprünglichen Platz zurückzustellen.
  8. Ordnungsverstöße und Abweichungen von den Richtlinien - insbesondere von den Vorgaben für die Prüfungsarbeiten - stellen einen Verstoß gegen § 22 der Prüfungsordnung dar und können zum Ausschluss von der Prüfung führen.
  9. Für Schäden an Prüfungsräumen, z. B. durch undichte Wasserbehältnisse, haften der Ausbildungsbetrieb und der Prüfling.

Zur Zwischenprüfung sind mitzubringen

  • Berufsbekleidung
  • berufliche Handwerkzeuge in sauberen und ordentlichen Zustand
  • Kugelschreiber
  • Lichtbildausweis
  • Einladung und Berichtsheft
  • Pflaster (für evtl. Verletzungen)

Prüfungsarbeiten

Aufgaben 1 und 2: Andrahten und Stützen von pflanzlichen Werkstoffen sowie Wattieren, Abwickeln (20 Minuten)
Beim Andrahten und Stützen von Blumen, Bindegrün und Blättern sind folgende Arbeiten auszuführen:
  • Koniferengrün auf Stiel und Gabel andrahten (für Trauerkranz), je 2 Prüfstücke
  • 1 Nelke von außen stützen
  • 1 Rose für gedrahteten Brautstrauß ( einschl. wattieren) vorbereiten
  • Andrahten von 5 einzelnen Früchten auf 50 cm Schmuckdraht zu einer Kette zur Verwendung beim z. B. Brautschmuck
Aufgabe 3: Fertigen eines Straußes (25 Minuten)
  • Aus 15 Blumenstielen ist ein Strauß zu fertigen.
  • Schnitt- bzw. Blattgrün sind nach eigenem Wunsch mitzubringen.
Aufgabe 4: Binden eines Kranzes (75 Minuten)
  • Es ist ein gebundener Römerkranz aus Koniferengrün zu fertigen.
  • Koniferengrünlänge mindestens 40 cm.
  • Der Außendurchmesser des fertigen Kranzes soll 60 cm (Toleranz ± 5 cm) betragen.
  • Die Unterlage soll aus umweltfreundlichem Material sein.
Alle erforderlichen Materialien bzw. Hilfsmittel sind durch die Prüflinge mitzubringen.

Praktische Abschlussprüfung

  1. Fertigen einer gesteckten Gefäßfüllung, Zeit: 30 Minuten
    • Die zu besteckende Fläche darf 0,25 m² nicht überschreiten. Die Verwendung mehrerer Gefäße ist zulässig. Die Gefäße müssen leer sein, sie dürfen nicht mit Steckmasse oder dergleichen vorbereitet sein.
  2. Binden eines Straußes, Zeit: 30 Minuten
  3. Bepflanzen eines Gefäßes, Zeit: 40 Minuten
    • Bepflanzbare Fläche mindestens 0,25 m². Einzusetzen sind geeignete Erden oder Substrate. Hydrobepflanzungen sind nicht zugelassen! Der Standort, Anlass sowie das Thema sollen kurz, in Form eines z. B. Schilds oder Zettels, benannt werden. Die Verwendung mehrerer Gefäße ist zulässig. Die Gefäße müssen leer sein, sie dürfen nicht mit Erde oder dergleichen vorbereitet sein.
  4. Komplexe Prüfungsaufgabe (KPA), Zeit: 90 Minuten
    • Der Prüfungsteilnehmer hat sich mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung für einen der vier Bereiche (Hochzeitsschmuck, Trauerschmuck, Raumschmuck oder Tischschmuck) für seine Komplexe Prüfungsaufgabe entschieden.
    • Der erste Teil der KPA, die Fertigung von Skizze, Werkstoffliste und Kalkulation, findet zu einem von Prüfungsausschuss festgelegten Termin nach der schriftlichen Abschlussprüfung statt, diesen finden Sie mit auf der Prüfungseinladung. Bitte beachten Sie immer den Bezug zur Aufgabe.
    • Das Beratungsgespräch findet zu einem von Prüfungsausschuss festgelegten Termin statt. Diesen finden Sie mit auf der Prüfungseinladung.
    • Die praktische Umsetzung der KPA erfolgt an einem gemeinsamen Termin mit der Fertigung der Prüfungsarbeiten 1 bis 3 zu einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin statt. Diesen finden Sie mit auf der Prüfungseinladung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Ausführung der erarbeiteten Skizze entspricht.
    • Zu Beginn der komplexen Prüfungsarbeit ist durch den Prüfling ein schriftlicher Nachweis über den Umfang der vorbereiteten Arbeiten anzufertigen. Dazu erhalten Sie am Prüfungstag ein entsprechendes Formblatt.

Folgende Festlegungen sind bei der Vorbereitung und Anfertigung der Komplexen Prüfungsaufgabe in den jeweiligen Bereich zu beachten

  • Hochzeitsschmuck:
    • Der Hochzeitsschmuck ist nach eigener Wahl vorwiegend aus frischen Werkstoffen anzufertigen.
  • Raumschmuck:
    • Sie haben 2 x 2 Meter Standfläche zur Verfügung, die Sie individuell gestalten können aber nicht voll nutzen müssen.
  • Trauerschmuck:
    • Keine gesonderten Festlegungen
  • Tischschmuck:
    • Die zu gestaltende Gesamtfläche darf 3 m² nicht überschreiten.
    • Die Dekoration sowie das Eindecken kann nach der Prüfungszeit in 10 Minuten erfolgen.
    • Der Tisch ist mitzubringen.

Bewertungsschwerpunkte - darauf sollten Sie achten!

  • Frische der Ware
  • handwerkliche Verarbeitung
  • Sauberkeit
  • Zeitauslastung
  • Wirtschaftlichkeit (mitgebrachte Ware/verarbeitete Ware etc.)
  • gestalterische Ordnung (Idee/Proportionen/Anordnung/Schwierigkeit und so weiter)
  • farbliche Ordnung
  • Themenbezug bei KPA
  • Abweichung Material zur Werkstoffliste bei KPA
  • entspricht die Ausführung der KPA auch der angefertigten Skizze und Werkstoffliste