Fachkraft im Gastgewerbe (gültig bis 31.07.2022)

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Die Fachkraft im Gastgewerbe ist schwerpunktmäßig in den Bereichen:
  • Restaurant
  • Buffet
  • Wirtschaftsdienst
  • Küche
  • Lager
tätig und betreut Gäste.

Berufliche Fähigkeiten

Die Fachkraft im Gastgewerbe:
  • stellt einfache Speisen her und richtet sie an,
  • serviert Speisen und Getränke,
  • schenkt Getränke aus und stellt Aufguß- und Heißgetränke her,
  • richtet Gästeräume her,
  • lagert Waren und überwacht Bestände,
  • führt Verwaltungsarbeiten durch,
  • wirkt bei Verkaufsaktionen mit,
  • nimmt Reservierungen entgegen,
  • empfängt und betreut Gäste.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.

Prüfungstermine

Zwischenprüfung

Hinweise für Ausbildungsbetriebe

Ihr Auszubildender ist für die Zwischenprüfung angemeldet.
Die Prüfungen werden nach den Verordnungen über die Berufsausbildung im Gastgewerbe und für Köche vom 13. Februar 1998 durchgeführt. Der § 12 dieser Verordnung regelt die Durchführung der Zwischenprüfung. Demnach soll der Prüfling eine praktische Aufgabe bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeit planen, durchführen und präsentieren, die Ergebnisse kontrollieren und Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Gästeorientierung berücksichtigen kann. Geprüft wird in den Gebieten:
  1. Planen von Arbeitsschritten,
  2. Anwenden von Arbeitstechniken und
  3. Präsentieren von Produkten.
Die Aufgaben der Prüfung ergeben sich aus den Kenntnissen und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres nach der Verordnung und dem zu vermittelnden Lehrstoff der Berufsschulen.
Für alle Berufsgruppen können gleiche Aufgaben erteilt werden, da das erste Ausbildungsjahr identische Ausbildungsinhalte im Ausbildungsrahmenplan aufweist.
Um Ihnen und den Auszubildenden einige Hilfestellungen geben zu können, möchten wir Sie nachfolgend über Prüfungsinhalte informieren:
  • Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
  • Die Aufgaben der theoretischen Prüfung werden aus dem Berufsschul- und Ausbildungsstoff des 1. Ausbildungsjahres erstellt.
Prüfungsinhalte Praxis:
  • Herstellen einfacher Speisen aus den Bereichen:
    • Sättigungsbeilagen aus Reis, Kartoffeln und Teigwaren
    • Gemüsebeilagen
    • kalte Vorspeisen wie Salate und Cocktails und Dressings
    • Desserts aus Obst und Milchprodukten
    • Eierspeisen
    • Canapés, Sandwiches, Toast, kalte Platten
    • ausgewählte Aufguss- und Mischgetränke
    • Suppen auf Gemüsebasis
  • Service:
    • Eindecken einfacher Tafeln, Restauranttische
    • Gestaltung von Tafeln nach Vorgabe
    • Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken
  • Magazin:
    • Warenannahme und -kontrolle
    • Büroorganisation
    • Warenumschlag, -ausgabe
Nach erfolgter Zwischenprüfung erhalten die Auszubildenden eine Teilnahmebescheinigung mit den erreichten Ergebnissen, die Ihnen vorzulegen sind.