Elektro-Berufe: betrieblicher Auftrag
Der Antrag zur Genehmigung des Themas für den Arbeitsauftrag und der dazugehörigen Dokumentation bzw. des Arbeitsberichtes sind online über das „Azubicenter“ und in „DiPa“ (Digitaler Projektantrag) bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen.
Mit der Bearbeitung des betrieblichen Arbeitsauftrages darf erst nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Die Bestätigung des Themas gilt nicht als Prüfungszulassung! Änderungen sind durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen (Vorlage in der IHK Dresden erforderlich).
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzureichen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsauftrages zwingend zu beachten.
Die Bestätigung des Themas zum betrieblichen Arbeitsauftrag erhalten Sie
- für die Sommerprüfung bis zum 15.03. des Jahres
- für die Winterprüfung bis zum 30.09. des Jahres
Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzureichen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zwingend zu beachten.
Die Höchstdauer des betrieblichen Arbeitsauftrages und deren Dokumentation in Form von praxisbezogenen Unterlagen und einem ergänzenden Arbeitsbericht beträgt entsprechend der Ausbildungsverordnung für:
- Elektroniker für Automatisierungstechnik 18 Stunden
- Elektroniker für Betriebstechnik 18 Stunden
- Elektroniker für Geräte und Systeme 20 Stunden
- Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz 16 Stunden
Der Arbeitsbericht soll höchstens 5 Seiten betragen (ohne Anlagen, Tabellen usw.).
- Schriftgröße
- 11 Punkt
- Zeilenabstände
- 1 ½ -zeilig
- Herstellung
- maschinenschriftlich
- einseitig beschrieben
- Sprache
- deutsch
- Format
- DIN A4
- Seitennummerierung
- fortlaufend
- beginnend mit Seite 1 im Textteil
Die Dokumentation des betrieblichen Arbeitsauftrages setzt sich wie folgt zusammen:
- Antrag betrieblicher Auftrag (Ausdruck Onlineversion)
- Zeitnachweis mit persönlicher Erklärung (Original und Kopie, Formular im Internet)
- Gliederung (extra Blatt)
- Beschreibung des Auftrages (In dieser Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben.)
- Planung des Realisierungsverlaufes
- Arbeitsbericht über die Aufgabendurchführung mit Arbeitsabläufen, Teilaufgaben und Arbeitszeiten, sowie dem erreichten Ergebnis, Fotos des realisierten Auftrages
- Kurze fachbezogene Erläuterungen zur Problemlösung
- Literaturverzeichnis/Quellenangabe/Abkürzungsverzeichnis
- Anlagen mit Anlagenverzeichnis (Technische Unterlagen wie z. B. Zeichnungen, Schaltpläne, Ablaufdiagramme – Der Umfang der Anlagen soll 5 bis max. 30 Seiten betragen.)
- Mess- und Prüfprotokolle
Die Dokumentation zum betrieblichen Auftrag ist im PDF-Format (bis max. 4 MB) online und schriftlich in zweifacher gehefteter Ausfertigung an die Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten! Dieser ist unter: www.dresden.ihk.de/berufe im jeweiligen Ausbildungsberuf zu finden.
Wird unbegründet keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht, gilt dies als nichterbrachte Prüfungsleistung. Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung kann ein erneuter Antrag mit neuem betrieblichen Auftrag zur Bestätigung zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingereicht werden.
Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt. Eine Bewertung der Dokumentation erfolgt nicht. Das Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten wird in den Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle durchgeführt insgesamt mit höchstens 100 Punkten bewertet.
Zu Beginn des Fachgespräches hat der Prüfling Gelegenheit, seinen Auftrag in knapper Form ohne Präsentationsmittel, wie z. B. Folien oder Beamer darzustellen.