Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport (gültig ab 01.08.2022)
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Arbeitsgebiet
Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport sorgen im Personen- und Güterverkehr für die sichere Beförderung von Reisenden sowie den reibungslosen Transport von Gütern und Gepäck. Sie prüfen vor Fahrtantritt die Zug-Daten und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und bedienen Loks oder Triebfahrzeuge während der Fahrt. Dabei beachten sie Signale und Geschwindigkeitsvorgaben, bremsen und beschleunigen energieeffizient und beobachten den Fahrweg und die Strecke. Bei Abweichungen vom Regelbetrieb oder Störungen reagieren sie situationsgerecht und verständigen z. B. die Leitstelle, bringen den Zug zum Stehen oder veranlassen Gleissperrungen. Im Rangierbetrieb stellen sie Züge zusammen, prüfen die Wagen auf Verkehrstüchtigkeit, erstellen Wagenlisten und Bremszettel und führen z. B. als Triebfahrzeugführer Rangierfahrten durch.
Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 913 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 434 KB)
Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung
Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.
Prüfungstermine
Betrieblicher Auftrag
Abgabetermine
Termine zur Abschlussprüfung Winter 2025/2026
- Einstellen des Antrages zum betrieblichen Auftrag auf der Seite Digitale Projektanträge bis zum 22.08.2025
- Einstellen der praxisbezogenen Unterlagen auf der Seite Digitale Projektanträge bis zum 24.11.2025
- Hinweise zum digitalen Projektantrag ab Winterprüfung 2025
Der Antrag zur Genehmigung des Projektantrags für den Arbeitsauftrag bzw. des Prüfungsprodukts ist online bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Dazu sind folgende Hinweise zu beachten:
- Der Login erfolgt über das Auzbi-Infocenter, für das Sie einen separaten Zugangscode per Post erhalten. Nach dem initialen Login müssen Sie Ihr Passwort ändern.
- Über das Azubi-Infocenter gelangen Sie zum digitalen Projektantrag (DiPa) für die Einreichung des digitalen Projektantrag.
- In DiPa können Sie Ihr Projektthema, eventuell erforderliche Anlagen sowie die Entscheidungshilfe und die dazugehörigen Daten erfassen. Ein Zwischenspeichern ist jederzeit möglich um den Projektantrag weiter zu bearbeiten. In diesem Status ist noch keine Einsichtnahme durch den Prüfungsausschuss möglich.
- Nach vollständiger Bearbeitung des Projektantrages, übersenden Sie diesen über die Kachel „Antrag einreichen“. Danach ist keine Bearbeitung mehr möglich.
- Beachten Sie bitte das Pflichtformular Bestätigung des betrieblichen Auftrags/Projekts (PDF-Datei · 92 KB), welches vom Ausbildungsbetrieb und Ausbilder ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Das Dokument muss zwingend als Anlage dem Antrag beigefügt werden. Fehlt diese Anlage, erfolgt keine Bearbeitung und der Projektantrag wird durch den Prüfungsausschuss abgelehnt.
- Bearbeitungsfristen sowie den Status Ihres Antrages können Sie jederzeit über das Auzbi-Infocenter einsehen. Bei einer Genehmigung des Projektantrages, eventuell mit Auflagen, können Sie mit der Durchführung Ihres Projektes/Auftrags beginnen. Bei einer Ablehnung des Projektantrages teilt Ihnen der Prüfungsausschuss den Grund mit. Der Projektantrag ist zeitnah zu überarbeiten und einschließlich der erneuten Freigabe des ausbildenden Unternehmens einzureichen.
- Die Projektdokumentation einschließlich Zeitnachweis (PDF-Datei · 135 KB) ist bis zum vorgegebenen Termin als PDF-Datei in DiPa digital einzustellen. Dabei darf ein maximales Datenvolumen von 4 MB nicht überschritten werden. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein.
- Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zur Abgabe von weiteren bzw. zusätzlichen Anlagen und Dokumentationen. Details dazu finden Sie auf der Seite Ausbildungsberufe von A bis Z.
In der Anleitung zum digitalen Projektantrag (PDF-Datei · 379 KB) finden Sie eine ausführliche Beschreibung.
Bestätigung des Themas
Die Bestätigung des Themas erfolgt durch den Prüfungsausschuss
- für die Sommerprüfung bis zum 31.03. des Jahres
- für die Winterprüfung bis zum 30.09. des Jahres
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzureichen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Auftrages zwingend zu beachten.
Durchführungszeitraum für den betrieblichen Auftrag
Der Durchführungszeitraum für den betrieblichen Auftrag beginnt
- für die Sommerprüfung am 31.03. des Jahres
- für die Winterprüfung am 30.09. des Jahres
und endet spätestens zum jeweiligen Abgabetermin der Dokumentation.
Die Bestätigung des Themas des betrieblichen Auftrages gilt nicht als Prüfungszulassung! Mit der Bearbeitung des betrieblichen Auftrages darf erst nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Änderungen sind durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen (Vorlage in der IHK Dresden erforderlich).
Der beantragte und genehmigte Betriebliche Auftrag wird im angezeigten Zeitraum durchgeführt. Die zeitliche Vorgabe für den betrieblichen Auftrag liegt gemäß Ausbildungsordnung bei 120 Minuten. Eine zeitliche Vorgabe für die Erstellung der Dokumentation sieht die Ausbildungsordnung nicht vor.
Dokumentation
Äußere Form der Dokumentation
Die Dokumentation sollte inhaltlich wie folgt aufgebaut sein:
- Aufgabenstellung/Zielstellung
- Information und Planung
- Vorgehensweise
- Bewertung des Prozesses und des Ergebnisses
Gliederung und Umfang der Dokumentation
Die Dokumentation des betrieblichen Auftrages ist wie folgt zu gliedern:
- Deckblatt mit Namen des Auszubildenden, Ausbildungsberuf mit Einsatzgebiet, Ausbildungsbetrieb
- Bestätigter Antrag
- Entscheidungshilfe
- Zeitnachweis mit persönlicher Erklärung
- 3 Seiten Umfang (ohne Deckblatt), Format DIN A4
- Literaturverzeichnis/Quellenangabe, Abkürzungsverzeichnis
- maximal 5 Seiten Anlagen
- Schriftgröße 11
- Schriftart Arial
- 1,5-zeilig
- linker und rechter Rand 2,5 cm
- fortlaufende Seitennummerierung
- Name und Identnummer auf jeder Seite
- Verwendung der Ich-Form
Die Dokumentation zum betrieblichen Auftrag ist dreifach in jeweils einer Mappe zum vorgegebenen Termin bei der Industrie- und Handelskammer Dresden abzugeben. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten! Wird keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht und hochgeladen, gilt die Prüfung als „nicht bestanden“ und es kann zum nächstmöglichen Prüfungstermin ein Antrag mit einem neuen betrieblichen Auftrag zur Bestätigung eingereicht werden.
Bewertung
Es wird ein auftragsbezogenes Fachgespräch auf der Grundlage der eingereichten Dokumentation durchgeführt. Eine Bewertung der Aufgabenbeschreibung des betrieblichen Auftrages erfolgt nicht. Das Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens 25 Minuten bezieht sich auf alle Phasen des betrieblichen Auftrages (Information, Planung, Durchführung, Kontrolle)
Zu Beginn des Fachgespräches hat der Prüfling Gelegenheit, seinen Auftrag in knapper Form (maximal 5 Minuten) ohne Präsentationsmittel, wie z. B. Folien oder Beamer, darzustellen.
- Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen/praktischen Prüfung noch benötigen, um Ihre IHK-Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen?Mit dem IHK-Prüfungsrechner auf EXCEL-Basis, den die IHK Pfalz für viele Berufe erstellt hat, kann man durch Eingabe der bekannten Punkte pro Prüfungsfach schnell ermitteln, ob man die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat.Bitte beachten Sie! Der IHK-Prüfungsrechner dient Ihnen lediglich als Orientierungshilfe, ersetzt aber nicht die Bestehensregeln, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig definiert sind. Es kann also zu minimalen rechnerischen Abweichungen zwischen Prüfungsrechner und tatsächlicher Punktzahl kommen. Für das Prüfungsergebnis kommt es immer auf die exakte Berechnung auf Grundlage der Ausbildungsordnung an.Den IHK-Prüfungsrechner finden Sie unter www.ihk.de/pfalz/.