Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3- jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Fruchtsafttechnik arbeiten in erster Linie
  • in Betrieben der Fruchtsaftindustrie
  • in Betrieben der Obstweinherstellung

Berufliche Fähigkeiten

Auszubildenden lernen beispielsweise
  • Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften
  • Ausführen von Hygienemaßnahmen
  • Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark
  • Haltbarmachen, Lagern und überwachen von Saft und Mark
  • Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware
  • Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser
  • Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein
  • Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

Berufsschule

Die betriebliche Berufsausbildung der Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird durch den berufsbegleitenden Unterricht in Fachklassen der Berufsschule in Geisenheim am Rhein (bei Rüdesheim) ergänzt und vervollständigt.
Der Berufsschulunterricht in zwei jährlich stattfindenden 5-Wochen-Kursen verfolgt den Zweck, betriebliche Abläufe durch Theorieunterricht und praktische Übungen begreifbar zu machen und dem Auszubildenden wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln. Während der Blockunterrichtsphase erfolgt die Unterbringung in Privatpensionen.
Zu den Unterrichtsinhalten gehört die Vermittlung von Kenntnissen über Obst und Gemüse, Anlagentechnik, Bedienung von Maschinen, Fachrechnen, Laborpraktika bis hin zu Lebensmittelrecht und Menschenführung. Die Auszubildenden erhalten nach jedem Abschnitt der Berufsschulausbildung ein Zeugnis, dass die schulischen Leistungen in den einzelnen Fächern wiedergibt.
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit,
Teile der Ausbildung in Kooperationsunternehmen zu verlagern.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.