Binnenschiffer (gültig bis 30.07.2022)

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an Bord von Binnenschiffen und in der Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Binnenschiffer führen den Transport von Gütern und die Beförderung von Personen auf den europäischen Wasserstraßen, Binnenseen und Häfen durch. Sie arbeiten auf unterschiedlichen Binnenschiffen, wie Trockengüterschiffen, Tankschiffen, Schubverbänden, Ausflugs- und Kabinenschiffen, Fähren, Spezialschiffen und schwimmenden Geräten, in allen Bereichen: an Deck, im Maschinenraum und im Steuerhaus.

Berufliche Fähigkeiten

Binnenschiffer
  • wirken beim Fahren von Binnenschiffen mit,
  • beachten bei ihren Arbeiten die Konstruktion des Schiffes und die funktionalen Zusammenhänge an Bord,
  • bedienen und überwachen die maschinellen, elektrischen und elektronischen Anlagen,
  • beachten die besonderen Gegebenheiten der Verkehrswege im europäischen Wasserstraßennetz,
  • beachten Fahrwasserzeichen und Verkehrsregeln auf Wasserstraßen,
  • bereiten das Laden und Löschen vor und überwachen unter Berücksichtigung der nautischen Erfordernisse und der Konstruktion des Schiffes den Güterumschlag,
  • wirken bei der Beförderung von Personen auf Fahrgastschiffen mit,
  • wirken bei der Planung von logistischen Abläufen mit,
  • pflegen und warten Schiffe und deren technische Ausrüstung,
  • erkennen Betriebsstörungen und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung,
  • ergreifen Maßnahmen bei Havarien und zur Brandbekämpfung,
  • retten verunglückte Personen und leisten erste Hilfe.

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.

Prüfungstermine

Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.