Elektronische Signatur
Emissionshandel
Der Emissionshandel läuft in Deutschland auf rein elektronischem Wege. Unternehmen müssen ihre Emissionsberechtigungen online beantragen und bekommen sie per elektronischem Bescheid zugeteilt. Abgesichert wird die Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) durch die qualifizierte elektronische Signatur.
In der ersten Emissionshandelsperiode von 2004 bis 2008 mussten etwa 1850 Anlagenbetreiber ihre Emissionsberechtigungen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle beantragen. Konkret betrifft dies Anlagen aus den Sektoren der Energieverarbeitung, Eisenverarbeitung und der mineralverarbeitenden Industrie, sofern sie bestimmte Leistungs- und Kapazitätsgrenzen überschreiten.
In die zweite Periode des Emissionshandels 2008 bis 2012 wurden rund 100 weitere Anlagenbetreiber einbezogen. Welche Unternehmen emissionshandelspflichtig sind, wird im Anhang 1 des Treibhaus-Emissionshandelsgesetzes definiert.
Nicht nur unter umweltpolitischen Gesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf die elektronische Signatur war der Emissionshandel revolutionär: Während bei anderen E-Government-Anwendungen die elektronische Form immer nur eine mögliche Alternative zum Papierverfahren war, führt beim Kauf und Verkauf von Emissionsrechten kein Weg daran vorbei.