Verkehr und Logistik

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr

I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Seite 4. Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Seite 5.

II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmern u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug oder weniger als 1.250 € beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.

2. Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

3. Fachliche Eignung

a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
  • Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs beantragen,
  • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen.
  • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.
  • Personen, die eine bestandene Abschlussprüfung zum Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahnund Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr, zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) abgelegt bei der 2 Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen, als DiplomBetriebswirt/Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn, Abschluss als DiplomVerkehrswirtschaftler/-wirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden besitzen.
b) Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann durch:
  • eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachgewiesen werden, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (s. Anlage) vermittelt haben. Der Bewerber hat der IHK hierzu aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.
  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Dortmund ist zuständig für die Städte Dortmund und Hamm sowie den Kreis Unna.

III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung

1. Prüfungssachgebiete

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen einstündigen Prüfungsteilen und ggf. einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) gewichtet sind:
  • Teil 1: schriftl. Fragen (offene Fragen/Multiple Choise) zu 40 Prozent (60 Punkte),
  • Teil 2: schriftl. Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (52,5 Punkte),
  • Mündliche Prüfung zu 25 Prozent (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d. h. 90 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d. h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d. h. im Teil 1 unter 30 Punkten bzw. im Teil 2 unter 26,25 Punkten erreicht wurden).
Sie entfällt ebenfalls, wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (= 90 Punkte) erzielt hat.
Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält eine Auflistung der Prüfungssachgebiete

2. Vorbereitung auf die Prüfung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 200 Euro.

Prüfungsvorbereitung

Literatur
Lehr- & Übungsbücher
Koch, Walter/Pieper, Klaus:
Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer,
Huss-Verlag, München
Meißner, Hans/Mattern, Claus:
Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung,
Verlag Heinrich Vogel, München
Bidinger, Rita/Grätz, Thomas:
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer, Leitfaden für die Fachkundeprüfung,
Verlag Heinrich Vogel, München
Helf-Marx, Christiane:
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung „Taxi und Mietwagen“,
Verkehrsverlag HeMa e.K., Recklinghausen
Koch, Walter/Pieper, Klaus:
Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer,
Huss-Verlag, München
Meißner, Hans/Mattern, Claus:
Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung,
Verlag Heinrich Vogel, München
Textausgaben von Rechtsvorschriften
BOKraft - Textsammlung,
J. Fischer Verlag, Düsseldorf
Krämer, Horst:
Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen,
J. Fischer Verlag, Düsseldorf
Taxen- und Tarifordnung: der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)
Kommentare
Hole, Hans-Gerhard:
BOKraft, Kommentar,
Verlag Heinrich Vogel, München
Krämer, Horst:
BOKraft, Kommentar,
Verlag J. Fischer, Düsseldorf
Anschriften der Verkehrsverlage
Verkehrsverlag J. Fischer,
Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf
Tel. 02 11/9 91 93-0
Verkehrsverlag HeMa e.K.
Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen
Tel. 0 23 61/65 80 90
Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag,
Neumarkter Str. 18,
81673 München, Tel. 0 89/43 18 0-0
Huss-Verlag GmbH
Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80912 München
Tel. 0 89/3 23 91-0,
Fax: 0 89/3 23 91-4 16
Schulungsveranstalter
ABC Verkehrsseminare
Hirschstraße 13, 69190 Walldorf
Tel.: 06227/ 8717207
E-Mail: info@abc-verkehrsseminare.de
Internet: www.abc-verkehrsseminare.de
ABSV-HEMA UG
Gahlenerstr. 250, 46282 Dorsten
Tel.: 02362/ 9740960
E-Mail: info@absv-hema.de
Internet: www.absv-hema.de
ASP Akademie
Sander Str. 5, 51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 8179805,
Fax: 02202 2894990,
E-Mail: kontakt@asphalt-akademie.de
Internet: www.asphalt-akademie.de
AVB – Seminare GmbH & Co. KG
Bohlenstraße 64, 32312 Lübecke
Tel.: 05741/ 9099250
E-Mail: info@avb-seminare.de
Internet: www.avb-seminare.de
AWV – Seminare
Pfarrer-Kneipp-Str. 2, 47533 Kleve
Tel.: 02821/ 9791919
E-Mail: oezguer.altin@awv-seminare.de
Internet: www.awv-seminare.de
AZV Intensivkurse zur Vorbereitung IHK-Prüfung für Güterverkehr und Bus U.Hampel
Brandach 53, 86893 Lechbruck
Tel.: 0163/ 7151319
E-Mail: info@azv-info.de
Internet: www.azv-info.de
Berufsbildungszentrum Fachschule Naumann
In der Stehle 36 b; 53547 Kasbach-Ohlenberg,
Tel.:02644/4 06 33 34,
Internet: www.Fachschule-Naumann.de
Seminarort: Kamen
Bilena – Akademie für Bildung und Entwicklung Dr. Ulas Gergin
Unternehmerschulungen in Präsenz, Online und Wochenendkurse
Internet: www.bilena.de
E-Mail: gergin@bilena.de,
Tel. 0176 39864125
Verkehrsseminare Frank Bibow
Dorfstr. 27a; 26188 Edewecht
Tel.: 04486/938844
E-Mail: info@verkehrsseminare.de
www.verkehrsseminare.de
Gefahrgutbüro Lindner
Ansprechpartner Sabine Lindner
Viktoriastraße 64, 45327 Essen
Tel.: 0201/ 27989794
E-Mail: info@gefahrgutbuero-lindner.de
Internet: www.gefahrgutbuero-lindner.de
IGS-Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
(Online-)Fernkurse und Präsenzkurse für Güterkraftverkehr
Am Justizzentrum 5, 50939 Köln
Tel.: 0221/9415086,
E-Mail: igs@igs-net.de,
Internet: www.igs-net.de
Seminarort: Dortmund
SVG – Akademie GmbH
Bullerdeich 36, 20537 Hamburg
Tel.: 0711/ 4019125
E-Mail: digitale-bildung@svg-akademie.de
Internet: www.svg-akademie.de
Verkehrsleiter.de Unternehmensberatung Koch
Marienstraße 108a, 32425 Minden
Tel.: 0571/ 94599030
E-Mail: info@verkehrsleiter.de
Internet: https://verkehrsleiter.de/
Verkehrsseminare Marbs e. K., Inh. Ellen Hummel,
Kreßbacher Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall,
Tel.: 0800 0561561
E-Mail: marbs@t-online.de
Internet: https://verkehrsseminare.com/
MechanX UG (haftungsbeschränkt)
Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin
Tel: 0152 02092994
E-Mail: info@taxi-meister.de
Internet: https://taxi-meister.de
Verkehrsleiter- und EU-Lizenz Seminare, Inh. Mehmet Uzun
Am Jagdhaus 8, 65719 Hofheim am Taunus
Tel.: +49 177 30 20 215
E-Mail: info@verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de
Internet: https://verkehrsleiter-eu-lizenz-seminare.de/
Wir weisen darauf hin, dass die Schulungsveranstalter weder von der IHK zugelassen noch auf Lerninhalte und Unterrichtsqualität geprüft werden.

Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der Genehmigungspflicht unterliegen u.a. nicht:

1. Beförderungen mit Kfz außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes;
2. unentgeltliche Beförderungen mit Pkw, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind,
3. Beförderungen
  • von Berufstätigen mit Kfz zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird.
  • von Berufstätigen mit Kfz zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft,
  • mit Kfz durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten,
  • mit Kfz durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht,
  • von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kfz,
  • von Berufstätigen mit Pkw von und zu ihren Arbeitsstellen,
  • von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kfz zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieses Personenkreises dienen,
  • von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeitsstätten desselben Betriebes,
  • mit Kfz durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten,
4. es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist.
5. die Mitnahme von umziehenden Personen in besonders für die Möbelbeförderung

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) folgende Verkehrsformen und Genehmigungsarten unterscheidet:

  • § 42; Linienverkehr: eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
  • § 43; Sonderformen des Linienverkehrs: regelmäßige Beförderung bestimmter Personenkreise unter Ausschluß anderer Fahrgäste (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten).
  • § 47; Taxenverkehr: Personenbeförderung mit Pkw zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel; Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; das Taxi muß u.a. mit einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "Hellelfenbein" lackiert und besonders gekennzeichnet sein; Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz entgegengenommen werden.
  • § 48 Abs. 1; Ausflugsfahrten mit Omnibussen oder Pkw: Fahrten, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.
  • § 48 Abs. 2; Ferienziel-Reisen mit Omnibussen oder Pkw: Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.
  • § 49; Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen: Personenbeförderung mit Kfz, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmers entgegennommen werden. Der Mietwagen unterliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u.a. Wegstreckenzähler). Aufträge dürfen nur am Betriebssitz entgegengenommen werden, "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet

Erteilung einer Genehmigung

Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr:
Stadt Dortmund
Amt für Tiefbau und Straßenverkehr
Herr Ouali
02 31/50-2 23 43
Stadt Hamm
Rechtsamt
Frau Giehl
0 23 81/178627
Kreis Unna
Straßenverkehrsamt
Frau Krause
0 23 03/27-44 36

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung erfolgt online unter.

Die Prüfungsteilnehmer werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin eingeladen. Außerdem ist von Ihnen die Prüfungsgebühr in Höhe von 200,00 Euro innerhalb einer Woche nach Anmeldung unter dem Stichwort "Fachkundeprüfung Taxenverkehr" sowie Ihrem Namen zu überweisen. Sie erhalten keinen gesonderten Gebührenbescheid. Zahlungen nach diesem Datum können nicht mehr berücksichtigt werden und Ihre Anmeldung wird abgelehnt. Ihr Prüfungsplatz wird dann weiter vergeben. Die Einladung zur Prüfung geht Ihnen erst nach erfolgter Bezahlung und rechtzeitig vor dem Prüfungstermin mit gesonderter Post zu.