Verkehr und Logistik

Frankreich-Verkehre: Meldepflicht im Transportgewerbe

Seit dem 1. Juli 2016 gelten für deutsche Bus-, Lkw- und Schiffstransporte von uns nach Frankreich neue Pflichten. Das neue französische Gesetz (Artikel L. 1331-1 - L. 1331-3 und R. 1331-1 – R.1331-11 des Code des transports) beinhaltet verschiedene Meldeverpflichtungen, um die Einhaltung des französischen Mindestlohns bei deutschen Fahrern sicher zu stellen.  
Dazu muss das deutsche Unternehmen einen Repräsentanten in Frankreich benennen. Der Repräsentant stellt die Verbindung zwischen der Arbeitsinspektion, dem Service der Polizei und Gendarmerie sowie den Zoll- und Steuerbehörden her. Er lagert die Dokumente, die zur Disposition der Arbeitsinspektion stehen müssen.
Die französischen Vorschriften gelten auch für Fahrpersonal, dass für bilaterale Verkehre mit Frankreich und für Kabotageverkehre in Frankreich eingesetzt wird. Bus- und Transportunternehmen müssen für jeden nach Frankreich fahrenden Fahrer eine Entsendebescheinigung ausstellen.
 Weiterhin bietet die IHK-Organisation über die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK) konkrete Hilfestellungen an. Die AHK bietet auf Honorarbasis die Übernahme der Anmeldeformalitäten und die Übernahme der Repräsentanz an.  
Deutschsprachige Ansprechpartnerin in Frankreich ist: Emmanuelle Defiez
Telefon: +33 140 583 545, E-Mail: edefiez@francoallemand.com