Verkehr und Logistik

Sonderhalteplätze - Gewerblicher Lieferverkehr

Die Fußgängerzone darf nur zwischen 22:00 und 11:00 Uhr befahren werden.
Die Stadt Dortmund hat in Zusammenarbeit mit der IHK zu Dortmund, Sonderhalteplätze für den gewerblichen Lieferverkehr zur Versorgung der Anlieger der Dortmunder Fußgängerzone eingerichtet.
21 kostenlose und gut gekennzeichnete Halteplätze stehen zur Verfügung.
Die Halteplätze bieten eine wichtige Möglichkeit, die Geschäfte in den Bereichen der Fußgängerzone auch außerhalb der Schutzzeiten zwischen 21 und 11 Uhr, mit Waren zu beliefern.
Eine Übersicht der Sonderhalteplätze finden Sie im Downloadbereich.