Die IHK informiert

Sonderparkausweise auch für Mitglieder der IHK

Bisher konnten nur Handwerksbetriebe von dieser Regelung profitieren. Daher nach wie vor der Begriff „Handwerkerparkausweis“. Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) hat das Landesverkehrsministerium diese Ausnahmeregelung nun auch auf IHK-Mitgliedsunternehmen ausgedehnt.
Für eine reine Liefertätigkeit wird keine Genehmigung ausgestellt. Die Straßenverkehrsbehörden prüfen anhand der Geschäftstätigkeit, ob die Ausstellung einer Sondergenehmigung möglich ist. Der Sonderparkausweis der Stadt Dortmund beispielsweise ist für ein Jahr gültig. Die Ausstellung ist kostenpflichtig.
Empfehlenswert ist die Beantragung eines Ruhrgebietsparkausweises. Dieser ist in allen Städten des Ruhrgebiets gültig. Er gilt für sechs Monate als Ausnahmegenehmigung zu Einfahrt in die „Umweltzonen“ im Ruhgebiet. Die Ausstellung des Parkausweises kostet für jedes Fahrzeug 120 Euro pro Jahr.