E-Mobilität

Neuer Zuschuss für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat gemeinsam mit der KfW Bankengruppe ein neues Förderprogramm für Ladestationen aufgesetzt. Unternehmen und Selbstständige können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge stellen.  
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Förderhöhe beträgt 900 Euro pro Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort (maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben). Anträge müssen vor dem Kauf und Einbau einer Ladestation gestellt werden. 
Weitere Informationen finden Sie hier.  
Stand 14.01.2022