Verkehr und Logistik

Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KSNI)

Das Förderprogramm Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur startet. Der Kauf von Lkw der Klassen N1, N2 und N3 (Umbau N2 und N3) wird mit 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem Diesel-Lkw gefördert. Bei der Errichtung damit verbundener Tank- und Ladeinfrastruktur beträgt die Förderquote 80 Prozent der gesamten Investitionskosten. Der zweite Förderaufruf ist gestartet. Anträge können vom 29.6. bis zum 10.8. gestellt werden.
Mit dem Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI („Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“) sollen die Treibhausgasemissionen mit Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt und damit das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge umgesetzt werden. Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, wurden jetzt der Richtlinientext und der erste Förderaufruf veröffentlicht.
Konkret umfasst die Förderrichtlinie drei Elemente:
  1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben, (Aufgrund eines Notifizierungsvorbehalts der Europäischen Kommission ist derzeit noch keine Antragstellung für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw möglich.)
  3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Abgewickelt wird das Förderprogramm über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Fahrzeuge können anders als beim Umweltbonus nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beschafft werden. Erste Anträge über das eService-Portal können ab 16. August gestellt werden. Am 12. August führte die NOW ein Webinar zum Förderprogramm durch. Hier finden Sie die Aufzeichnung und die Folien zum Webinar.
Unter www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de haben Verkehrsministerium und NOW GmbH zudem eine Webseite rund um Fragen der Umstellung der Nutzfahrzeugflotten auf alternative Antriebe ins Leben gerufen. Neben Informationen zum Förderprogramm gibt es u. a. auch eine Übersicht über erhältliche Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem und Brennstoffzellenantrieb.

Stand: 10.08.2021