Städtebauförderung und -investitionen
Stadtentwicklung: Fördermaßnahmen
Damit die Städte und Gemeinden neue Aufgaben besser bewältigen können, unterstützen Bund und Land den Aufbau nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu stellt der Bund gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes Finanzhilfen zur Verfügung, Land und Kommunen ergänzen diese.
Insbesondere die Stärkung der Innenstädte ist vorrangiges Ziel bei der Förderung. Dabei wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren immer mehr intensiviert.
Ziele der Städtebauförderung sind, die Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion zu stärken.
Umfangreiche Informationen zum Thema Städtebauförderung finden Sie direkt beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW).
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen stellen 100 Millionen Euro für ein landeseigenes Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren zur Verfügung. Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und dies wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Auch die angekündigte Schließung von Filialen einer großer Warenhaus-Gruppe in zahlreichen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wird für die betroffenen Innenstädte massive negative Auswirkungen mit sich bringen. Rund 70 Millionen Euro wurden bereits bewilligt. Mit diesen Mitteln werden schon heute mehr als 180 Kommunen dabei unterstützt, Leerstände zu füllen und neue Innenstadt-Allianzen zu schmieden. In einer dritten Antragsphase konnten Kommunen NRW bis Mitte November 2021 erneut Projekte einreichen, die die Belebung ihrer Zentren vorantreiben.
Die Details zum Programm können Sie dem Internetauftritt des MHKBG NRW hier und hier auf der Seite des Landes NRW entnehmen. (Stand: 15.11.2021)
Die Details zum Programm können Sie dem Internetauftritt des MHKBG NRW hier und hier auf der Seite des Landes NRW entnehmen. (Stand: 15.11.2021)