Recht und Steuern

Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle für Wettbewerbsangelegenheiten Mediations- und Schlichtungsstelle

Vor Gericht gibt es häufig Sieger und Besiegte. Zufrieden macht das - wenn überhaupt - nur den Sieger. Der Besiegte wird die Auseinandersetzung kaum in guter Erinnerung behalten. Doch auch für den Sieger bleibt der Himmel nach einem Rechtsstreit oft getrübt. Dies vor allem dann, wenn zuvor gute Geschäftsbeziehungen abgebrochen werden und mühsam aufgebautes Vertrauen zerstört ist. Daher kommt der Devise „erhalten statt spalten“ - und damit der außergerichtlichen Streitbeilegung - im Rechts- und Geschäftsleben eine immer größer werdende Bedeutung zu. Zwei konkrete Angebote mit Mehrwert für die Unternehmen macht hier die IHK zu Dortmund:
■ die Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle für Wettbewerbsangelegenheiten
■ die Mediations- und Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten
Die Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle für Wettbewerbsangelegenheiten
Gemäß § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) errichtet die Landesregierung bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG geltend gemacht wird. Das Einigungsverfahren vor diesen Stellen dient der Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs nach Aussprache der Parteien vor einer unabhängigen und sachkundigen Stelle und damit der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Seit dem 1. Januar 2014 besteht die Möglichkeit, dass mehrere IHKs eine Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle für Wettbewerbsangelegenheiten betreiben. Nicht zuletzt, um anhängige Verfahren möglichst rasch erörtern zu können, haben die IHKs Nord Westfalen (Münster und Gelsenkirchen), die Mittleres Ruhrgebiet (Bochum), die IHK zu Essen und die IHK zu Dortmund von dieser neuen Möglichkeit sofort Gebrauch gemacht und eine Kooperation begründet. Die Gemeinsame Gesetzliche Einigungsstelle ist kammergebietsübergreifend tätig. Die Geschäftsführung obliegt der IHK Nord Westfalen. Die Sitzungen werden aufgrund der einfacheren Erreichbarkeit voraussichtlich überwiegend in Gelsenkirchen stattfinden, können - bei entsprechender Aktenlage - aber auch in den Räumen jeder der beteiligten IHKs abgehalten werden. Die Einigungsstelle ist besetzt mit einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss und im Wettbewerbsrecht erfahren sein soll sowie mit zwei beisitzenden Personen. Dies sind in der Regel sachverständige Unternehmer. Auch wenn die Erörterung einer Sache vor der Einigungsstelle der außergerichtlichen Streitbeilegung dient, muss einer Ladung der Einigungsstelle dennoch Folge geleistet werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Einigungsstelle ein Ordnungsgeld festsetzen.
Die Mediations- und Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten
Im Bewusstsein, dass auch über den Bereich des Wettbewerbsrechts hinaus der Wunsch nach einer außergerichtlichen Möglichkeit, kaufmännische Konflikte schnell, kompetent und schonend für bestehende Geschäftsbeziehungen lösen zu können, stetig wächst, haben der Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V. und die IHK zu Dortmund im Jahr 2001 gemeinsam die „Mediations- und Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund” ins Leben gerufen. Diese Stelle kann gemäß § 3 ihrer Verfahrensordnung immer dann tätig werden, wenn Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Handelsgeschäften (§ 343 HGB) bzw. Konflikte in Handelsgesellschaften und/oder um Anteile oder Beteiligungen daran zu schlichten sind und beide Parteien entweder im Bezirk der IHK zu Dortmund ansässig sind oder eine schriftliche Vereinbarung über die Zuständigkeit dieser Stelle geschlossen haben. Die näheren Details hierzu sind der Verfahrensordnung der Mediations- und Schlichtungsstelle zu entnehmen.