Recht und Steuern

Elektronische Register

Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz: EHUG) in Kraft getreten. Es hat das deutsche Registerwesen umfassend reformiert und „fit für das Internetzeitalter" gemacht. Seit diesem Stichtag sind die deutschen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nicht nur über das Internet einsehbar, sie werden sogar nur noch elektronisch geführt. Unterlagen zur Eintragung in eines dieser Register sind - nach wie vor über die Notare - jetzt auch zwingend in elektronischer Form beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Nordrhein-Westfalen - als „Vorreiterland” in Sachen elektronische Registerführung - von der grundsätzlich eingeräumten Möglichkeit, durch Rechtsverordnung für einen Übergangszeitraum die Einreichung dieser Unterlagen auch noch in Papierform zuzulassen, keinen Gebrauch gemacht hat!
Die Bekanntmachung der Registereintragungen erfolgt jetzt ebenfalls über das Internet. Die bisher üblichen Bekanntmachungen in Tageszeitungen werden mittelfristig vollständig entfallen. Darüber hinaus wurde unter der Domäne http://www.unternehmensregister.de ein neues zentrales Unternehmensregister eingerichtet, über das nach dem Gedanke des "one-stop-shops" alle wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens online einsehbar sind. Für die Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der Unternehmen sind jetzt nicht mehr die Amtsgerichte, sondern ist der elektronische Bundesanzeiger https://www.bundesanzeiger.de zuständig.