Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen, erhalten ihre Erlaubnis seit dem 1. Januar 2013 nur bei Erfüllung zusätzlicher - auch fachlicher - Voraussetzungen.
Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“ auf dieser Seite.