Finanzanlagenvermittler
Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen, erhalten ihre Erlaubnis seit dem 1. Januar 2013 nur bei Erfüllung zusätzlicher - auch fachlicher - Voraussetzungen.
Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“ auf dieser Seite.
Link: Antragsformulare Finanzanlagenvermittler/innen und Honorar-Finanzanlagenberater/innen
Download: Merkblatt zu Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler ab 1. August 2020
Download: Merkblatt zur Erlaubnis und Registrierung nach § 34f GewO
Download: Merkblatt zur Erlaubnis und Registrierung nach § 34h GewO
Download: Merkblatt Informationspflichten des Finanzanlagenvermittlers/-beraters
Download: Merkblatt Struktur und Inhalt eines Prüfungsberichts nach § 24 FinVermV
Download: Prüfbericht Muster Negativerklärung