Wahlen zur Vollversammlung der IHK zu Dortmund

Bekanntmachung VV-Wahl

Wahlen zur Vollversammlung der IHK zu Dortmund

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 + 2 der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund in der Fassung vom 6. Dezember 2021, findet im Oktober/November 2022 die Neuwahl zur Vollversammlung statt.
Die IHK-Zugehörigen wählen in allgemeiner, geheimer und freier Wahl für die Dauer von 5 Jahren, d. h. für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027, unmittelbar 84 Mitglieder der Vollversammlung.
Bis zu 8 weitere Mitglieder können in mittelbarer Wahl gemäß § 16 von den unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitgliedern gewählt werden, die insoweit als Wahlmänner handeln.
Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:
      1.  Industrie
      2.  Großhandel
      3.  Einzelhandel
      4.  Versicherungen
      5.  Kreditinstitute
      6.  Vermittlungsgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
      7.  Gastgewerbe, Unterhaltung
      8.  Verkehrs-, Informations- und Kommunikationsgewerbe, Medien
      9.  Weitere Dienstleistungen und sonstige Gewerbe
   10.  Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften, Gesundheit
Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:
a. Stadt Dortmund
b. Stadt Hamm
c. Kreis Unna
Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Wahlgruppe 1               bei 84 Sitzen
Wahlbezirk Dortmund                    7
Wahlbezirk Hamm                           2
Wahlbezirk Kreis Unna                  7
Wahlgruppe 2
Wahlbezirk Dortmund                   3
Wahlbezirk Hamm                          1
Wahlbezirk Kreis Unna                  2
Wahlgruppe 3
Wahlbezirk Dortmund                   6
Wahlbezirk Hamm                          2
Wahlbezirk Kreis Unna                  4
Wahlgruppe 4
                                                                3
Wahlgruppe 5
                                                                3
Wahlgruppe 6
Wahlbezirk Dortmund                   3
Wahlbezirk Hamm                          1
Wahlbezirk Kreis Unna                  2
Wahlgruppe 7
Wahlbezirk Dortmund                   2
Wahlbezirk Hamm                          1
Wahlbezirk Kreis Unna                  2
Wahlgruppe 8
Wahlbezirk Dortmund                   7
Wahlbezirk Hamm                          1
Wahlbezirk Kreis Unna                  3
Wahlgruppe 9
Wahlbezirk Dortmund                   7
Wahlbezirk Hamm                          1
Wahlbezirk Kreis Unna                  4
Wahlgruppe 10
                                                               10
Die Wählerlisten, aus denen sich alle Wahlberechtigten und deren Zuordnung zu den Wahlgruppen und Wahlbezirken ergeben, liegen nach § 9 Abs. 1 + 3 der Wahlordnung zur Einsichtnahme aus, und zwar vom 16. Mai bis 1. Juni 2022 an folgenden Stellen jeweils während der Dienstzeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr:
-in Dortmund i. d. Geschäftsstelle der IHK, Märkische Str. 120, 44141 Dortmund
-in Hamm i. d. Zweigstelle der IHK, Ostring 15, 59065 Hamm
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe sind binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist der Wählerlisten – also spätestens bis zum 8. Juni 2022 – schriftlich bei der IHK eingehend zu stellen bzw. einzulegen. Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antrags- bzw. Einspruchsfrist entstanden ist.
Die Wahlberechtigten werden gemäß §§ 10 und 11 der Wahlordnung gebeten, in der Zeit vom 10. Juni bis einschließlich 30. Juni 2020 für die jeweiligen Wahlgruppen und Wahlbezirke Wahlbewerbungen bei der Wahlleiterin (Anschrift: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund) schriftlich einzureichen.
In jeder Wahlgruppe und jedem Wahlbezirk sind von den wahlberechtigten IHK-Zugehörigen mehr Bewerber vorzuschlagen als Sitze zu besetzen sind. Diese Voraussetzung kann auch durch mehrere Wahlbewerbungen erfüllt werden, die in ihrer Summe den (Gesamt-)Wahlvorschlag ergeben.
Bewerber können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Sie sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Stellung im Unternehmen oder Beruf, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Es ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit gemäß §§ 3 und 5 der Wahlordnung ausschließen.
Vordrucke für Wahlbewerbungen und die entsprechenden Erklärungen der Bewerber sind bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Straße 120,
44141 Dortmund, Zimmer 236, sowie auf unserer Homepage unter www.dortmund.ihk24.de erhältlich.
Die gültigen Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirke werden auf der Internetseite der IHK und der IHK-Zeitschrift "Ruhr Wirtschaft", Ausgabe September 2022, am 21.09.2022 veröffentlicht.
Die Wahl erfolgt durch Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten ab dem 6. Oktober 2022 von der IHK zugesandt.
Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen. Jeder IHK-Zugehörige hat nur eine Stimme. Das Wahlrecht wird ausgeübt
  1. für natürliche Personen (Einzelunternehmer) von diesen selbst; falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter,
  1. für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handels­gesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
Das Wahlrecht kann jeweils auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Sind mehrere Personen zur Ausübung des Wahlrechts befugt, kann dieses jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden.
Die Frist für die Rücksendung der Stimmzettel beginnt am 17. Oktober 2022 und endet am 4. November 2022, 15:00 Uhr (Eingang bei der IHK).
Nach Feststellung des Wahlergebnisses gibt die Wahlleiterin die zukünftige Zusammensetzung der Vollversammlung im Internet und in der IHK-Zeitschrift "Ruhr Wirtschaft", Ausgabe November 2022, bekannt.
In Zweifelsfällen kann bei der IHK in der Geschäftsstelle in Dortmund persönlich in Zimmer 208 oder telefonisch unter der Nummer 0231 5417-276, Michael Adel, Auskunft eingeholt werden.
Dortmund, im April 2022
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Die Wahlleiterin                   Karin Dicke