Informationspflichten nach DSGVO

Informationspflichten gegenüber Sachverständigen

Informationspflichten gegenüber Antragstellern auf öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige gemäß Art. 13 DSGVO.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitgliedermagazin der IHK Dortmund ein.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Straße 120
44141 Dortmund
Telefon: 0231 5417-0
Fax: 0231 5417-109
E-Mail: info@dortmund.ihk.de

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Jan Wildemann
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
jan.wildemann@ibp-ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung die gesetzliche Aufsichtspflicht der IHK Dortmund Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitgliedermagazin der IHK Dortmund sowie im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis veröffentlicht werden. Außerdem soll die IHK Dortmund Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen, zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können. Ihre Daten werden zudem zur Gebührenbescheiderstellung verarbeitet.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
  1. Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht: Art. 6 Abs.1 c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5 Abs. 2, 19, 20 SVO der IHK Dortmund
  2. Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in dem Mitgliedermagazin der IHK Dortmund „Ruhr Wirtschaft“: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 SVO der IHK Dortmund
  3. Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligung)
  4. Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potenzielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): Art. 6 Abs. 1 e DSGVO.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • Mitarbeiter des Teams Recht und Sachverständigenwesen der IHK Dortmund
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK Dortmund zur Zahlungsabwicklung
  • Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 Abs. 2, § 20 SVO.  
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten eines Sachverständigen werden nach dessen Ableben gelöscht. Im Übrigen wird unabhängig davon, ob ein Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgreich war, die Verarbeitung eingeschränkt, sofern ein Antrag auf Bestellung abgelehnt wurde oder die Tätigkeit als Sachverständiger nicht mehr ausgeübt wird, um bei einem erneuten Antrag auf Bestellung hierauf zurückgreifen zu können.    

8. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Dortmund, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Datenschutz unter Telefon: 0231 5417-276, Fax: 0231 5417-325, E-Mail: datenschutz@dortmund.ihk.de.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Fax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Im Hinblick auf den unter „Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung“ Punkt 4 genannten Verarbeitungszweck ist Ihre vorherige Einwilligung erforderlich. Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK Dortmund durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK Dortmund.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Dortmund Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK Dortmund diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK Dortmund gem. 23 SVO widerrufen.