Großunternehmen

Für eine gerechte Beitragsveranlagung ist durch die Vollversammlung beschlossen worden, sog. Großunternehmen von kleinen und mittleren Unternehmen zu unterscheiden.
Nach unserer Wirtschaftssatzung wird von Großunternehmen ein IHK-Grundbeitrag von 1.530,00 Euro erhoben wenn mind. 2 der 3 nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
  • mehr als 16,06 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 32,12 Mio. Euro Umsatz
  • mehr als 250 Arbeitnehmer
Ein IHK-Grundbeitrag in Höhe von 5.110,00 Euro, wird bei Großunternehmen veranlagt, wenn mind. 2 der 3 nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
  • mehr als 32,12 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 64,24 Mio. Euro Umsatz
  • mehr als 500 Arbeitnehmer
Bei Großunternehmen mit einem IHK-Grundbeitrag von 5.110,00 Euro wird der 1.530,00 Euro übergehende Anteil des Grundbeitrages bis zum Höchstbetrag von 3.580,00 Euro auf die Umlage angerechnet.