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EU-Portal „Access2Markets“ für Zölle, Importvorschriften und zur Ursprungsbestimmung

Die EU hat zum 13. Oktober 2020 ein neues Hilfsportal für Unternehmen mit dem Namen „Access2Markets“ gestartet.
Es deckt die bisherigen Informationsangebote zu den Themen Warenausfuhr und Wareneinfuhr sowie Innergemeinschaftlichen Handel ab, die bisher auf verschiedenen EU-Seiten nur einzeln durchsuchbar zu finden waren (z. B. die Market Access Database oder Trade Helpdesk Plus) und bietet vor allem für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) auch grundlegende Informationen zum Thema Warenim- und -exporte sowie Innergemeinschaftlichen Handel an. Die durch Access2Markets ersetzten Datenbanken wurden abgeschaltet.

Inhalte des Portals

Eine bedeutende Aufgabe des Portals ist die aktuelle Information über grundlegende sowie produkt- und länderspezifische Abläufe von Warenim- und -exporten.
Nach Eingabe einer Warentarifnummer (Übersicht/Klassifikationsbaum; Suchmaschine) und der Angabe des Warenwegs (Import- und Exportland) soll die Datenbank des Portals beispielsweise alle nützlichen Informationen zum Import- und Exportland anzeigen. Dazu gehört zum Beispiel:
  • Datenbank über Import- und Exportzölle sowie Import- und Exportsteuern der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten und von (bisher) über 120 Drittstaaten (inkl. Verbrauchsteuern und mit länderspezifischen Sonderzöllen für Produkte von EU-Mitgliedstaaten)
  • Erforderliche Dokumente zur EU-Ausfuhr und zur Einfuhr in (bisher) über 120 Drittstaaten bzw. umgekehrt (die Dokumente sind mindestens auf Englisch übersetzt verfügbar)
  • Erforderliche, einzuhaltende Standards für das angegebene Produkt in der EU oder im Zielland
  • Kontaktdaten der zuständigen Behörden in den angegebenen Ländern des Warenwegs bei Fragen zu bestimmten Verfahrensschritten
  • Länderspezifische Regeln zur Gestaltung der vorgeschriebenen Dokumente
  • Rechtsgrundlagen für den Warenverkehr, dargestellt auch anhand des eingegebenen Produktes und dem angegebenen Warenweg
  • Statistiken zur Warenein- und ausfuhr für das bestimmte Produkt aus der/in die EU bzw. dem Mitgliedstaat mit dem angegebenen Partnerland
  • Übersicht über Handelshemmnisse und Meldung neuer an die EU
  • Ursprungsbestimmungen und erforderliche Dokumente bzw. Angaben anhand der in Präferenzabkommen enthaltenen Regeln – unterstützt durch weitere Hilfstools für einige viel genutzte Abkommen (Japan, Kanada, Südkorea; soll ausgebaut werden – z. B. mit einem Vergleich der Regeln in verschiedenen Präferenzabkommen zum eingegebenen Produkt)
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