International

Einsatzzwecke und Zielländer eines Carnets: Kommt eine Carnetnutzung überhaupt in Frage?

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument und für die vorübergehende Verbringung von Waren wie Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster gedacht. In etwa 80 Staaten wird die umständliche Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen, Sicherheiten und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern überflüssig. Reguläre Aus- und Einfuhranmeldungen werden durch ein Carnet ATA ersetzt.
Der mögliche Einsatzzweck der mitgeführten Waren sowie die Verwendbarkeit des Dokuments im Ausland (bis auf wenige Ausnahmen 1 Jahr) unterscheidet sich je nach Zielland. Innerhalb der EU wird nur für einige Inselgruppen und Überseegebiete ein Carnet benötigt.
Werden nur wenige Waren mitgeführt, die als persönliches Reisegepäck dienen könnten (z. B. Kameraausrüstung), ist eine Reise auch ohne ein Carnet ATA denkbar.
Prüfen Sie hier, ob ein Carnet ATA für Sie in Frage kommt und mit der unten stehenden Grafik, welche Einsatzzwecke für Ihr Vorhaben voraussichtlich möglich sind:

Länderspezifische Besonderheiten

Kartenlegende

digitale Carnetabfertigung bereits gestartet;
digitaler Anwendungsstart liegt in der Zukunft;
verwendbares papiergebundenes Carnet ATA;
Carnet ATA derzeit nicht verwendbar oder keine Länderzuordnung.
Eine schwarze Kontur kennzeichnet das aktuell ausgewählte Land.
Weltkarte wird geladen.

Kein Land ausgewählt.

Bewegen Sie die Maus über die Abkürzungen bzw. tippen Sie diese an, um weitere Erklärungen zu sehen. Sternchen (*) verweisen auf weitere Informationen in diesen einblendbaren Erklärungen.

Zur detaillierten Abklärung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie bitte die IHK.
Land Typ Carnet-
Zwecke
Sprache(n) Anschluss- /
Ersatz-Carnet
Unbegleitet Teil-
verkauf
Besonderheiten

Tabellenlegende

Typ: Papier = papiergebundenes Carnet ATA; dCarnet = digitales Carnet beziehungsweise QR-Code-gestützte Abfertigung.
Carnet-Zwecke: B = Berufsausrüstung; A/M = öffentliche Ausstellungen und Messen; WM = Warenmuster; UWK = Waren für den Unterricht sowie für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke; PGS = persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren; LT = lebende Tiere; nat. Regel = nationale Regelung oder nationales Verfahren.
Standardsprache: D = Deutsch; E = Englisch; F = Französisch; S = Spanisch. Weitere akzeptierte Sprachen erscheinen unterhalb der grauen Trennlinie.
Carnets und Versand: A = Anschluss-Carnet; E = Ersatz-Carnet; P = Postversand; U = sonstige unbegleitete Waren; k. A. = keine ausdrückliche Regelung; * = zusätzliche Voraussetzungen sind zu beachten.
Darstellung: Ausgegraute Einträge sind nicht zulässig oder nicht vorgesehen. Nähere Einzelheiten stehen im jeweiligen Hover-Text.

Diese unverbindliche Übersicht der IHK zu Dortmund dient der Erstorientierung. Maßgeblich sind die zum Reisezeitpunkt geltenden Vorschriften, die Eintragungen im Carnet und die von den beteiligten Zollbehörden gesetzten Fristen. Die Kartengrundlage basiert auf der öffentlich verfügbaren Simple SVG World Map auf GitHub. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2026.