Allgemeines zu CBAM / Grenzausgleichsmechanismus

Viele Unternehmen, die Eisen und Stahl, Zement, Dünger oder andere energieintensiv hergestellte Produkte in die EU importieren, hadern derzeit mit den Vorgaben zum neuen Grenzausgleichsmechanismus der EU („CBAM“).
Die CBAM-Regeln sind in der EU-Verordnung 2023/956 festgelegt worden - die Waren dort in Anhang I. Hier finden Sie eine Auflistung der betroffenen Waren sowie die in Deutschland zuständige Behörde. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an!
Weitere Informationen zu CBAM bietet die für die Einhaltung des Systems in Deutschland zuständige Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes: https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/CBAM-Uebergangsphase/cbam-uebergangsphase_node.html

Den Bestandteil im CBAM-Portal, in dem die Zulassung als CBAM-Anmelder vorgenommen werden kann, um CBAM-Waren ab dem 1. Januar 2026 in die EU einführen zu können, kann ab sofort im deutschen Zoll-Portal freigeschaltet werden. Sie finden ausführliche Informationen dazu und zu den für die Zulassung erforderlichen Informationen hier: DEHSt - Zulassung für CBAM-Regelphase.