IHK zu Dortmund
Grüne Gründungen
Erste Förderrunde des Förderprogramms „Grüne Gründungen.NRW“ für nachhaltige und innovative Gründungen
Im Rahmen des EU-Förderprogramms EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 können im Zuge des Förderaufrufs „Grüne Gründungen.NRW“ bis 31.03.2026 (14:00 Uhr) Projektskizzen in einem zweistufigen Begutachtungsverfahren eingereicht werden. Damit fördert die EU sowohl disruptive Innovationen und treibt den evolutiven Wandel im Sinne des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes voran, um den vereinbarten Klimazielen gerecht zu werden. Insgesamt stehen für den Förderaufruf 13 Mio. € zur Verfügung, der auf acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft fokussiert. Pro Vorhaben stehen maximal 600.000 € zur Verfügung, bei einem Fördersatz von 90 % für Kleinstunternehmen und Mitantragstellende sowie 80 % für Kleinunternehmen. Teilnahmeberechtigt sind kleine Unternehmen:
- deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt,
- die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
- die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
- die nicht börsennotiert sind und
- die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.