Informationen zum Gründungszuschuss
Gründungszuschuss - Instrument zur Unterstützung in die Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss ist in zwei Phasen gegliedert. In den ersten sechs Monaten nach der Gründung entspricht die Förderung der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes, ergänzt um eine monatliche Pauschale von 300 Euro.
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Unternehmen wirtschaftlich tragfähig ist – beispielsweise durch entsprechende Unterlagen –, kann die Förderung um weitere neun Monate verlängert werden. In dieser zweiten Phase erhalten Sie weiterhin monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder sich aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme heraus selbstständig machen. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen.
Solange Sperrzeiten oder Ruhezeiten vorliegen, wird keine Förderung gezahlt. Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, um sich unmittelbar danach selbstständig zu machen, ist eine Förderung zunächst ausgeschlossen.
Beantragung des Gründungszuschusses
Ihr erster Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie die Antragsformulare und reichen sie zusammen mit einem Businessplan und einer fachkundigen Stellungnahme ein.
Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund kann für angehende Gewerbetreibende eine solche Stellungnahme erstellen. Wenn Sie freiberuflich tätig werden, ein Handwerksbetrieb oder einer anderen Berufsgruppe angehören, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer oder die kommunale Wirtschaftsförderung.
Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme
Für die Beurteilung benötigen wir ein individuelles Unternehmenskonzept, das speziell auf Ihre Geschäftsidee zugeschnitten ist – also Ihren Businessplan. Nachdem Sie alle relevanten und aussagekräftigen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie das weitere Vorgehen gerne mit uns abstimmen und ein Feedback erhalten. Die Rückmeldung zu Ihrem Businessplan erfolgt dann in einem Web-Meeting oder einem Telefonat. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans können Sie die Unternehmenswerkstatt nutzen.
Der Textteil Ihres Businessplans sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
- Angaben und Begründung zur Rechtsform
- Beschreibung der Geschäftsidee und des Leistungsangebots
- Angaben zum Standort
- Analyse von Markt und Zielgruppe
- Informationen zur Branche und zum Wettbewerb
- Strategien zur Kundengewinnung und zum Marketing
- Darstellung von Unternehmensführung, Management und Schlüsselpersonen
- Einschätzung von Chancen und Risiken
Der Zahlen- bzw. Finanzteil Ihres Businessplans sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 24 Monate (monatsweise dargestellt, mit Erläuterung der Umsatzberechnung)
- Liquiditätsplanung für denselben Zeitraum in monatlicher Übersicht
- Investitions- und Finanzierungsplan
- Aufstellung der privaten Lebenshaltungskosten für einen Beispielmonat
Das Referat Existenzgründungen und Unternehmensförderung der IHK zu Dortmund bietet mehrmals jährlich das Existenzgründungswebinar an, in dem eine erste Einführung des Text- und Zahlen- bzw. Finanzteils gegeben werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Beantragung des Gründungszuschusses erhalten Sie unter diesem Link oder direkt bei Ihrem Arbeitsvermittler bzw. Ihrer Arbeitsvermittlerin der Bundesagentur für Arbeit.