Energie

Alarmstufe Gas: Handlungsoptionen für Unternehmen

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat am 23.06.2022 die Alarmstufe Gas ausgerufen. Der DIHK hat ein Dossier zur Gaskrise erstellt. Schauen Sie gerne regelmäßig rein, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Hintergrund dieser Maßnahme
Die Alarmstufe des Notfallplans wird ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führt.
Der Markt ist in dieser Stufe aber noch in der Lage, die Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Die Bundesregierung verzichtet deshalb darauf, die sofortige Weitergabe von Preiserhöhungen durch die Gasversorgungsunternehmen nach § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zu erlauben.
Des Weiteren ist das Preisniveau auf dem Gasmarkt immer noch hoch. Das Ausrufen der Alarmstufe ist die Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, verstärkt Kohlekraftwerke ans Netz zu holen, um den Gasverbrauch im Stromsektor zu reduzieren und sich so unabhängiger vom russischen Gas zu machen.
Bereits am 30. März 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor dem Hintergrund der Ankündigungen  Russlands, die Bezahlung von Gaslieferungen nur noch in Rubel und nicht mehr in Euro oder Dollar zu akzeptieren, die sogenannte Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Seitdem veröffentlich die Bundesnetzagentur täglich einen Lagebericht zur aktuellen Gas-Versorgungslage in Deutschland. Danach besteht auch aktuell kein Versorgungsengpass.

Was ist der Notfallplan Gas

Droht oder tritt in Deutschland eine Gasversorgungskrise ein, tritt der Notfallplan Gas in Kraft.  Der Plan unterscheidet drei Eskalationsstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufen, Notfallstufe).
In den ersten beiden Stufen greifen marktbasierte Sicherungsmaßnahmen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In der dritten, der höchsten Stufe, können auch behördliche Eingriffe (hoheitliche Maßnahmen) nach dem EnSiG und der Gassicherungsverordnung  (GasSV) vorgenommen werden.

Die Stufen

Frühwarn- und Alarmstufe
Beide Stufen werden über eine Pressemeldung des BMWK bekannt gegeben. In diesen Stufen wird vorrangig die Versorgungslage durch ein Krisenteam analysiert und bewertet. Geleitet wird das Krisenteam vom BMWK sowie der Bundesnetzagentur.
Zudem können Netzbetreiber zur Aufrechterhaltung der Versorgung von geschützten Kunden nach §53a EnWG auf marktbasierte Maßnahmen gemäß §§16 und 16a EnWG zurückgreifen.
Diese Maßnahmen (siehe Notfallplan GasSeite 22) können von den Marktakteuren, insbesondere den Netzbetreibern, eigenverantwortlich umgesetzt werden. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise: die Optimierung von Lastflüssen oder die Kürzung beziehungsweise Unterbrechung auf Basis vertraglicher Ausgestaltungen (Abschaltkunden).
Notfallstufe
Zur Feststellung der Notfallstufe bedarf es einer Verordnung der Bundesregierung. Sie wird ebenfalls durch das BMWK per Pressemeldung bekannt gegeben. Sie wird ausgerufen, wenn die marktbasierten Instrumente allein nicht mehr ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt. Dann können ergänzend auch hoheitliche Maßnahmen entsprechend des Energiesicherungsgesetz (EnSIG) und der Gassicherungsverordnung (GasSV) angewandt werden.
In dieser Stufe übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers. Sie entscheidet in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern über die Verteilung von Gas, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs zu sichern. Das beinhaltet beispielsweise Vorgaben über Zuteilung, Bezug und Verwendung von Gas sowie den Ausschluss vom Gasbezug. Konkret bedeutet dieses, die Bundesnetzagentur kann unter anderem Anordnungen zur Reduktion des Gasverbrauchs, zur Abschaltung von Industriekunden und/oder zur Substitution von Erdgas durch andere Energieträger treffen.

Energiekostendämpfungsprogramm gestartet

Aufgrund der enorm gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm aufgesetzt. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für Unternehmen aus besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen zu deren Strom- und Gaskosten. Anträge können ab sofort bis zum 31. August 2022 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was können Unternehmen jetzt tun?  

Unternehmen sollten sich jetzt schon auf den Ernstfall vorbereiten, das heißt in erster Linie versuchen, dort wo es möglich ist, Gas einzusparen:   
  • Falls ein Brennstoffwechsel technisch möglich ist, etwa durch Wiedernutzbarmachung von Lager- und Abfüllanlagen für Heizöl oder Flüssiggas, sollten entsprechende Schritte zeitnah in die Wege geleitet werden,  
  • Brennstoffwechsel sollten auch bei niedertemperierter Prozesswärme geprüft werden, 
  • Einsparungen können zudem bei der Warmwasserbereitstellung sowie bei der Raumwärme durch eine Optimierung von Heizungs- Lüftungs- und Klimaanlagen realisiert werden.  
Darüber hinaus raten wir Unternehmen: 
  • Kontakt mit ihrem Versorgungsunternehmen aufzunehmen 
  • und sich mit den Kriterien der Abschaltkette auseinanderzusetzen, die im Falle einer Notfallstufe eintreten. Beachten Sie, dass Sie auch indirekt über ihre Lieferkette betroffen sein können.
Lesen Sie hier, was Genehmigungsrechtlich beim Brennstoffwechsel zu beachten ist.

Unsere Angebote 

Nicht alle Maßnahmen lassen sich kurzfristig umsetzen. Angesichts der Energiepreis-Entwicklung und aus Nachhaltigkeitsgründen zur Verbesserung der eigenen Klimabilanz lohnt es sich jedoch sich systematisch mit dem Thema Energieeffizienz und -beschaffung auseinanderzusetzen. Als Einstieg empfehlen wir die Aufzeichnung der vor kurzem stattgefundenen Veranstaltung des Unternehmensnetzwerks-Klimaschutz „Mit Klimatransformation aus der Energiekostenfalle“.  
Unternehmensnetzwerk Klimaschutz – eine IHK-Plattform 
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz ist ein kostenloses bundesweites IHK-Netzwerk für Unternehmen, die ihre betriebliche Klimabilanz verbessern wollen. Das Netzwerk bietet unter anderem kostenlose Veranstaltungen, Weiterbildungsangebote, die auch Energieeffizienzmaßnahmen betreffen sowie die Möglichkeit zum regionalen, bzw. thematischen Netzwerken mit anderen Unternehmen. Melden Sie sich jetzt an.   
Energie-Scouts 
Weitere Unterstützung für unsere Mitgliedsunternehmen bieten wir außerdem auch in diesem Jahr wieder mit dem Weiterbildungsprogramm Energie-Scouts an. Anschließend an praxisnahe Workshops, u.a. zu den Themen Energie- und Ressourceneffizienz, führen die Auszubildenden hierbei ein eigenes Effizienz-Projekt durch. Nähere Informationen zur diesjährigen Runde folgen in Kürze. Weitere Informationen finden Sie hier.  
Energieeffizienz-Netzwerk 
Darüber hinaus bieten wir auch die Teilnahmen an unserem Energieeffizienz-Netzwerk gr-EEN Westfalen-Ruhr an, bei dem Unternehmen vom Austausch untereinander und mit ExpertInnen profitieren können. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Interesse an der Teilnahme eines Netzwerks haben.