Praxisimpulse zur Umsetzung der novellierten EU-Luftqualitätsrichtlinie in NRW
Mit der novellierten EU-Luftqualitätsrichtlinie werden neue Maßstäbe zur Verbesserung der Luftqualität gesetzt. Für die erfolgreiche Umsetzung auf Landesebene ist der Austausch mit der Praxis entscheidend. Unternehmen aus NRW sind eingeladen, ihre Erfahrungen und Einschätzungen einzubringen.
Wir möchten von Ihnen – möglichst mit praktischen Beispielen - wissen:
- Welche Punkte der novellierten Luftqualitätsrichtlinie bewerten Sie aus Ihrer Sicht (besonders) positiv oder (besonders) negativ?
- Worin sehen Sie allgemein das größte Potenzial zur Verbesserung der Luftqualität?
- Vor welchen Herausforderungen stehen Sie explizit hinsichtlich der Luftreinhaltung und potenzieller Maßnahmen zur Emissionsminderung von Luftschadstoffen?
- Nehmen Sie Luftreinhaltemaßnahmen eher als wirtschaftliche Belastung wahr oder als Innovationstreiber und Chance für neue Märkte und Geschäftsmodelle?
Hintergrund zur Umfrage
Die novellierte EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurde am 20. November 2024 veröffentlicht. Sie bringt deutlich strengere Grenzwerte für insgesamt 11 Luftschadstoffe mit sich, die ab dem 1. Januar 2030 verbindlich gelten sollen. Deutschland muss die Vorgaben bis Ende 2026 in nationales Recht überführen. Bei Überschreitungen sind künftig Luftqualitätspläne mit gezielten Maßnahmen erforderlich. Erste Prognosen zeigen: Besonders im Verkehrs-, aber auch im Industriebereich könnten die neuen Grenzwerte auch künftig schwer einzuhalten sein.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Unternehmen aus NRW einladen, ihre Einschätzungen und Impulse für die praktische Umsetzung zu teilen.
Impulse, Anregungen, praktische Lösungen sowie Beispiele aus der Praxis senden Sie uns bitte bis zum 29. April 2025 an: t.mack@dortmund.ihk.de
Weitere Informationen wie Gesetzestext, Erläuterungen und eine Präsentation des zuständigen Ministeriums finden Sie hier: Luftqualitätsrichtlinie: EU-Luftqualitätsrichtlinie tritt in Kraft