Nachhaltiges Wirtschaften

Rechtliche Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ob CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), EU-Taxonomie oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): in Zukunft kommen auf immer mehr Unternehmen – direkt oder indirekt – Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und Nachweis-Pflichten zu.
Bereits seit 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Mio. € oder einer Bilanzsumme von über 20 Mio. € einen sogenannten nichtfinanziellen Bericht nach dem Corporate Social Responsibility Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) veröffentlichen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird die Berichtspflicht unter der EU-weiten CSRD auf weitere Kriterien und schrittweise auf erheblich mehr Unternehmen ausgeweitet.

Wer muss wann über was berichten?

Unternehmen müssen offenlegen, was sie in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales unternehmen, um sich nachhaltig auszurichten.  Berichtet werden muss nach CSRD in Zukunft im Lagebericht anhand eines einheitlichen EU-Berichtsstandards, der voraussichtlich etwa folgende Aspekte umfasst: Klimaschutz, Ressourcennutzung, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Gleichberechtigung, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, politische und Lobby-Aktivitäten. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen sollen darlegen, welche Auswirkungen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte auf sie haben und wie sich die Aktivitäten des Unternehmens wiederum auf Nachhaltigkeitsaspekte auswirken.
 CSRD
2025
Veröffentlichung der Berichte zum Geschäftsjahr 2024
Große Unternehmen, die bereits berichtspflichtig im Sinne des CSR-RUG sind: also kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die mindestens eins der zwei Kriterien erfüllen:
  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro,
  • Mindestens 40 Millionen Euro Umsatz.
2026
Veröffentlichung der Berichte zum Geschäftsjahr 2025
Große Unternehmen: Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatz über 40 Millionen Euro
2027
Veröffentlichung der Berichte zum Geschäftsjahr 2026
Börsennotierte KMU (mit Ausnahme Kleinstunternehmen), die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
  • Bilanzsumme: max. 350 000 €
  • Nettoumsatzerlöse: max. 700 000 €
  • Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10
2029
Veröffentlichung der Berichte zum Geschäftsjahr 2028
Nicht-EU Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder Tochterunternehmen
Die Ausweitung der Berichtspflicht betrifft vorerst nur große Unternehmen. Auch KMU sollen spätestens ab dem Geschäftsjahr 2028 einen CSRD-Bericht vorlegen, sind indirekt allerdings als Zulieferer schon früher betroffen, da sie Informationen an größere, berichtspflichtige Unternehmen weitergeben müssen. Zudem ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den zukünftigen Pflichten sinnvoll, um notwendige Informationen über Energieverbrauch, Lieferketten oder Emissionen zu sammeln, und Kompetenzen innerhalb des Unternehmens aufzubauen.

Berichterstattung für KMU mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Unternehmen könne sich nach verschiedenen Nachhaltigkeitsberichtstandards richten. Neben dem hier vorgestellten Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) unter anderem der sogenannten Global Reporting Initiative (GRI). Der DNK bietet sich aufgrund seines einfachen Aufbaus besonders für KMU an, und das Berichten kann auch zur Grundlage für den Aufbau einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie werden. 
Das DNK Verfahren ist anerkannt und vielseitig einsetzbar. Aktuell kann es zur Berichterstattung gemäß dem CSR-RUG, der EU-Taxonomie-Verordnung sowie dem Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), und zukünftig gemäß der CSRD verwendet werden kann. Die 20 Kriterien und die zugehörigen Leistungsindikatoren des DNK werden laufend an die aktuelle Gesetzgebung angepasst und orientieren sich an gängigen Nachhaltigkeitskriterien, wie unter anderem den Richtlinien der GRI oder den Sustainable Development Goals der UN.
Mithilfe der DNK-Datenbank können Unternehmen die für sie wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit identifizieren und ihren Bericht erstellen, der anschließend auf formale Vollständigkeit geprüft wird. Außerdem werden zur Unterstützung teils kostenlose Webinare und eine Erstberatung, ein Leitfaden zum DNK angeboten.
Weitere Informationen für den Einstieg in die Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung, soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) und dem Umweltmanagementsystem EMAS bieten Leitfäden der IHK München, die sich speziell an KMU richten.