Förderprogramme Kreislaufwirtschaft
KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), die anwendungsorientiert und technologieübergreifend sind. Diese Vorhaben sollen sich den definierten Themenschwerpunkten zuordnen lassen und zur Marktpositionierung des Unternehmens beitragen. Eine umfassende Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte wird erwartet, idealerweise ergänzt durch eine belastbare Lebenszyklusanalyse der zu entwickelnden Prozesse oder Produkte. Falls erforderlich, kann ein kurzes normenspezifisches Konzept innerhalb des Projekts ebenfalls gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft konzentrieren sich die Themenschwerpunkte auf:
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Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft: Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign sowie innovative Recycling- und Verwertungsmethoden
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Steigerung der Ressourceneffizienz: Optimierung rohstoffintensiver Verfahren, etwa bei der Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe sowie der Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe
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Effiziente Nutzung kritischer Rohstoffe: Optimierung der Bereitstellung und Nutzung dieser Rohstoffe
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Verbesserung der Rohstoffproduktivität: Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz digitaler Technologien sowie Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten
Weitere Informationen finden Sie hier.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Die KfW Bankengruppe unterstützt in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und kommunale Unternehmen bei Investitionen für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften und die Produktion strategischer Transformationstechnologien.
Förderfähig sind die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung entsprechender Anlagen, einschließlich:
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Modul A: Produktion klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen – auch in Privathaushalten – erheblich zum Klimaschutz beitragen
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Modul A+: Investitionen in die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, Anlagen zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS) sowie Schlüsselkomponenten für diese Transformationstechnologien („Herstellerförderung Plus“)
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Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
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Modul C: Energieversorgung mit Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive benötigter Infrastruktur für Verteilung und Speicherung
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Modul D: Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement
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Modul E: Transport und Speicherung von CO2
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Modul F: Integrierte Mobilitätsprojekte (in Kombination mit mindestens einer Maßnahme aus Modul C)
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Modul G: Green IT
Zusätzlich zu förderfähigen Investitionen können auch Kosten für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie Gutachten und Nachweise zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gefördert werden.
Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit einer Darlehenssumme von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben bereitgestellt, wodurch bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden können. Die Kreditlaufzeit beträgt 2 bis 20 Jahre, abhängig von der gewählten tilgungsfreien Anlaufphase.
Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über Ihr Kreditinstitut gestellt, das diesen an die KfW Bankengruppe weiterleitet. Unter bestimmten Bedingungen kann das Darlehen mit anderen Fördermitteln, wie Krediten, Zulagen oder Zuschüssen, kombiniert werden.
Eine ausführliche Beschreibung der Förderung, der Konditionen sowie Formulare stellt die KfW-Bank zur Verfügung.
Circular Economy – CircularCities.NRW
Förderung einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft in Kommunen
Um Kommunen auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, hat die Landesregierung NRW den Förderaufruf „Circular Economy - CircularCities.NRW“ ins Leben gerufen. Für dieses Programm stehen rund 28 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Der Fokus liegt auf der Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien, der Reparatur sowie auf zirkulären und ressourcenschonenden Geschäftsmodellen. Die Projekte sollten möglichst viele unterschiedliche Maßnahmen umfassen, um die Transformation hin zu einer ressourcenschonenden, zirkulären Wirtschaft in den Kommunen wirksam zu fördern.
Gefördert werden Maßnahmen aus den folgenden vier Bereichen:
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Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy
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Investitionsvorhaben zur Förderung einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft
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Anstellung von Circular Economy Beauftragten
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Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der Zirkularität
In der aktuellen zweiten Einreichungsrunde des Förderwettbewerbs sind nun auch innovative Projekte zur Wiederverwendung und zum Recycling von Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) förderfähig.
Teilnahmeberechtigte Organisationen
Der Förderaufruf richtet sich an:
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Kleine und mittlere Unternehmen
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Kommunen und kommunale Zweckverbände
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Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
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Forschungs- und Bildungseinrichtungen
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Kammern, Vereine und Stiftungen
Förderrichtlinie / Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu Förderschwerpunkten und Förderbedingungen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie zu den Auswahlkriterien des Online-Einreichungsprozesses sind in der Förderrichtlinie und Förderbekanntmachung zu finden.
Informationen zu Einreichungsfristen, der Antragstellung und die Förderrichtlinie finden Sie hier.
LIFE-Programm: Förderung für Umwelt und Klima
Das LIFE-Programm zielt darauf ab, innovative, umweltfreundliche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie bewährte Praktiken in Europa zu etablieren und die zugehörige Politik und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Es dient als Brücke zwischen Forschung und der großflächigen Umsetzung.
Für die Laufzeit 2021–2027 ist das LIFE-Programm in vier Teilbereiche untergliedert:
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Naturschutz und Biodiversität
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Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
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Klimaschutz und Klimaanpassung
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Energiewende
Es werden projektbezogene Zuschüsse für folgende Projekttypen gewährt:
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Pilot- und Demonstrationsprojekte
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Best-Practice-Projekte
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Strategische integrierte Projekte
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Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau
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Vorbereitende Projekte und Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs
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Projekte zur Information, Sensibilisierung und Verbreitung
Das LIFE-Programm unterstützt auch Aktivitäten der EU-Kommission zur Förderung, Umsetzung und Verbreitung umwelt- und klimapolitischer Strategien und Gesetze, etwa durch:
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Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
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Studien, Modellierungen und Szenarioentwicklung
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Vorbereitung, Überwachung und Evaluierung von Projekten, Programmen und Rechtsvorschriften
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Workshops, Konferenzen und Plattformen für Best Practices
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder öffentlichen Aufträgen, wobei die Förderquote je nach Projekttyp variiert:
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Regelförderung: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
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Naturschutz und Biodiversität: bis zu 75 %
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Energiewende: bis zu 95 %
Zum Projektbeginn erhalten die Projekte einen Vorschuss von der EU. Das LIFE-Programm wird auf Basis mehrjähriger Arbeitsprogramme umgesetzt. Jährliche Ausschreibungen zu den Programmbereichen sind auf der LIFE-Website verfügbar.
In Deutschland unterstützt die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als zentrale Beratungsstelle im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. Über folgenden Link gelangen Sie zur Antragstellung und hier zur LIFE-Beratungsstelle.
Stand: 12.12.2024