Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereint frühere Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor. Sie unterstützt unter anderem die Installation neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Nutzung effizienter Anlagentechnik.
Die BEG umfasst drei Teilprogramme:
  • BEG WG: Förderung für Wohngebäude
  • BEG NWG: Förderung für Nichtwohngebäude
  • BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen
Seit dem 1. Januar 2021 können Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die KfW ist für die Verwaltung der Zuschuss- und Kreditvarianten der BEG-Programme BEG WG, BEG NWG und bestimmter Einzelmaßnahmen (wie Anlagen zur Wärmeerzeugung) zuständig.
Förderübersicht: BEG EM
Die BEG EM fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern. Zusätzlich können Investoren einen Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten erhalten. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind alle Investoren, die förderfähige Maßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden umsetzen möchten, z. B. Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Auch Stadtstaaten und deren Einrichtungen sind antragsberechtigt, sofern die Maßnahme kommunale Aufgaben erfüllt.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Anträge werden online über das BAFA-Portal gestellt. Weitere Informationen und nützliche Links zur Antragstellung finden Sie im Bereich "Informationen zur Antragstellung".
Rolle des Energieeffizienz-Experten (EEE)
Für bestimmte Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich, darunter:
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Maßnahmen mit iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung
Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt bei der Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen. Vor der Antragstellung erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) und übergibt dem Antragstellenden eine TPB-ID, die im Antragsformular des BAFA einzugeben ist. Nach Abschluss der Maßnahme stellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN) aus, der die Förderfähigkeit bestätigt. Die zugehörige TPN-ID wird im „Verwendungsnachweis“-Formular beim BAFA eingegeben und ist zwei Monate gültig.
Für die Suche nach einem geeigneten Energieeffizienz-Experten steht die Website der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, der Unterscheidung von Nicht-Wohngebäuden und Wohngebäuden sowie Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.