Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Konsultation der (unverbindlichen) Leitlinienentwürfe für die Wesentlichkeitsanalyse und die Wertschöpfungskette sowie Zusammenstellung der Datenpunkte aus den ESRS.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat Entwürfe für Leitlinien zur Konsultation vorgelegt. Diese sollen die Unternehmen bei der Anwendung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) unterstützen. Neben Entwürfen für Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse und zur Wertschöpfungskette wurde eine Exceltabelle mit den in den ESRS enthaltenen Datenpunkten als Entwurf zur Konsultation gestellt. Die künftigen Leitlinien und die Exceltabelle sind grundsätzlich unverbindlich. Bis zum 2. Februar 2024 können die Entwürfe gegenüber EFRAG kommentiert werden. Sollten Sie Anmerkungen haben, melden Sie sich bitte bei uns bis zum 29. Januar 2024

1. Entwurf für die unverbindlichen Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse veröffentlicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren an verschiedenen Stellen die Eckpunkte einer Wesentlichkeitsanalyse. Aus der Wesentlichkeitsanalyse ergibt sich grundsätzlich, über welche Themen das jeweilige Unternehmen im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung zu berichten hat.  Bis auf die in ESRS 2 enthaltenen Daten und Informationen, hat das jeweilige Unternehmen über die in den ESRS enthaltenen Themen zu berichten, die für das Unternehmen individuell wesentlich im Hinblick auf die sog. doppelte Wesentlichkeit sind. Allerdings hat das Unternehmen auch über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, die (bisher) nicht in den ESRS enthalten sind, zu berichten, soweit sie für das individuelle Unternehmen wesentlich sind. Kapitel 2 des Leitlinienentwurfs trägt die Anforderungen der ESRS an die Wesentlichkeitsanalyse zusammen, Kapitel 3 soll aufzeigen, wie die Wesentlichkeitsanalyse Schritt für Schritt durchzuführen ist und nimmt auch Bezug auf die einzubeziehenden Stakeholder. Kapitel 4 soll erläutern, wie Unternehmen andere Standards (GRI, ISSB) etc. in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einbeziehen können. Kapitel 5 enthält FAQs zu verschiedenen Themen. Hier finden Sie den Entwurf.

2. Entwurf für die unverbindlichen Leitlinien zur Wertschöpfungskette
Der Entwurf der Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse ist verknüpft mit dem Leitlinienentwurf zur Wertschöpfungskette. Die Wertschöpfungskette ist grundsätzlich in die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette) einzubeziehen, soweit diese mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Unternehmen verknüpft sind. Auch zur Wertschöpfungskette finden sich an verschiedenen Stellen von CSRD und ESRS-Vorgaben, die die Leitlinien u. a. zusammentragen.
Die Leitlinien definieren in Kapitel 2 die Wertschöpfungskette, gehen auch auf die einzubeziehenden bestimmten verbundenen oder Joint-Venture-Unternehmen ein und nehmen die in den Umwelt- und Sozialstandards (E- und S-ESRS) einbezogene operationale Kontrolle mit auf. Integriert sind auch die von ESRS 1 vorgesehenen Einschränkungen in den Übergangsbestimmungen für die ersten drei Berichtsjahre sowie das sog. LSME-Cap (In den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dürfen nach Art. 29b Abs. 4 CSRD keine Angaben gefordert werden, die Unternehmen verpflichten würden, Informationen von kleinen und mittleren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette einzuholen, die über die Informationen hinausgehen, die gemäß den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen - sog. LSME-Standard nach Art. 29c CSRD anzugeben sind.). Kapitel 3 enthält FAQs u. a. zur Schätzung, soweit keine Daten vorliegen. In Kapitel 4 werden in einer VC-Map die in den ESRS enthaltenen Angabepflichten zur Wertschöpfungskette zusammengetragen. Darüber hinaus hat das Unternehmen auch darüberhinausgehende wesentliche unternehmensspezifische Angaben zur Wertschöpfungskette in seine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen.

3. Entwurf einer Tabelle mit den in den ESRS enthaltenen Datenpunkten
EFRAG hat zudem die Datenpunkte aus den verschiedenen ESRS in einer Exceltabelle zusammengetragen.
Hier ist der Link zur Tabelle und Ergänzende Erläuterung zur Tabelle.