Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

Solarpaket 1 verabschiedet - Bürokratieabbau und Beschleunigung des Ausbaus

Nach monatelangem politischem Stillstand wurde nun das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit soll der Ausbau der Photovoltaik in Duetschland beschleunigt und bürokratische Hemmnisse bagebaut werden.

Solarpaket I

Nach Verkündung im Gesetzesblatt können dann die unterschiedlichen Anpassungen in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen hat das BMWK in einem Überblickpapier zusammengefasst und über seine Webseite zum Download bereitgestellt.
Wichtige Punkte des Gesetzes sind:
  • Eine erhöhte Einspeisevergütung für größere Dachflächenanlagen, wie sie typischerweise auf Gewerbedächern installiert werden. Für Anlagen mit einer Leistung über 40 und bis 750 Kilowatt wird die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben.
  • Die verpflichtende Teilnahme an der Dirketvermartung ab Anlagengrößen von 100 kW wird aufgeweicht. Künftig können Anlagen bis 200 kW ihre Überschussmengen unbürokratisch ohne Vergütung an den Netzbetreiber abgeben.
  • Anlagenzertifikate, die bisher den Flaschenhals beim Ausbau der Photovoltaik bildeten, sollen künftig erst ab einer Anlagengröß von 500 kW bzw. einer Einspeiseleistung von 270 kW erforderlich sein, statt den bisher geltenden 135 kW.
Darüber hinaus enthält das Ggesetz zahlreiche weitere Anpassungen und Regelungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden, u.a. zu Balkonkraftwerken und Mieterstrom, sowie zur Stärkung des Ausbaus auf Freiflächen.
Insgesamt werden die erzielten bürokratischen Entlastungen und Erleichterungen des Solarpakets den PV-Ausbau in Deutschland beschleunigen. Es ist jedoch wichtig, dass in einem zukünftigen Solarpaket II das Thema Freiflächenanlagen stärker berücksichtigt wird und auch Industrieunternehmen beispielsweise durch Direktlieferverträge verstärkt am Ausbau von PV-Anlagen beteiligt werden, um sie von hohen Stromkosten zu entlasten.

Änderungen im EEG 2023

  • Das Ausbauziel für 2030 wird auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs angehoben. Es wird ein Bruttostromverbrauch in Höhe von 715 TWh unterstellt. Das bedeutet, dass  im Jahr 2030 insgesamt rund 572 TWh in Deutschland aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden sollen.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien soll künftig im öffentlichen Interesse liegen sowie der öffentlichen Sicherheit dienen und damit im Falle einer Abwägung mit anderen Rechtsbereichen ein besonders hohes Gewicht erhalten.
  • Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien wurden festgelegt. Die Ausbauraten für Wind an Land wurden auf 10 GW pro Jahr und für Solarenergie auf 22 Gigawatt pro Jahr erhöht. Die weitere Förderung der Photovoltaik soll durch verschiedene Einzelmaßnahmen erfolgen. Es wird u.a. der Schwellenwert für die verpflichtende Teilnahme an Ausschreibungen erhöht. Die Förderung für Dachanlagen bei Volleinspeisung wird mit einem neuen anzulegenden Wert berücksichtigt. Die Förderung für die Eigenversorgung wird schrittweise erhöht. Der atmende Deckel entfällt. Agri-PV wird förderfähig.
  • Innovationen und Versorgungssicherheit: Es wird ein neues Ausschreibungssegment für die Speicherung von Wasserstoff und dessen Rückverstromung geben. Die Förderung von Biomasse soll auf Spitzenlastkraftwerke fokussiert werden. Neue Biomethan- und KWK-Anlagen sollen H2-ready werden. Innovationsausschreibungen werden auf die gleitende Marktprämie umgestellt. Die grenzüberschreitende Kooperation bei der Förderung soll gesetzlich weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung erkennt hier die Notwendigkeit von Importen erneuerbarer Energien an. 
  • Das Energiefinanzierungsgesetz regelt die Wälzung der weiteren Umlagen (KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage). Die EEG-Umlage wird künftig über den Bundeshaushalt finanziert. Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen nach dem Netzverknüpfungspunkt entfallen.

Ziele des Gesetzes

Das EEG legt neben den grundsätzlichen Ausbauzielen und der Treibhausgasneutralität in § 4 konkrete Ausbaupfade in Form der angestrebten Steigerung der installierten Leistung für einzelne Technologien sowie die Strommenge fest, die jährlich aus erneuerbaren Energien erzeugt werden soll. 

Funktionsweise 

Zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung werden Anlagenbetreiber, die Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) erzeugen, unterstützt. Netzbetreiber sind zunächst verpflichtet, EE-Anlagen an ihr Netz anzuschließen, den Strom vorrangig abzunehmen und weiterzuleiten. Die Anlagen müssen bestimmten technischen Vorgaben entsprechen. 
Die Anlagenbetreiber erhalten für den in das Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber eine Vergütung, die insbesondere von der Technologie, dem Datum der Inbetriebnahme, der Größe der Anlage und der Vermarktungsform abhängig ist. Als Faustregel gilt: Kleinanlagen (PV) erhalten eine fixe Zahlung, größere Anlagen nehmen an einer Ausschreibung teil und/oder müssen den Strom direkt vermarkten.
Die Kosten, die dem Netzbetreiber dadurch entstehen, werden über den Bundeshaushalt finanziert (siehe Energie-Umlagen-Gesetz). 

Ausgeförderte Anlagen

Im EEG2021 regelt der Gesetzgeber erstmals, welche Regelungen für Anlagen gelten, deren 20-jähriger Förderanspruch ausgelaufen ist. Die Anschlussförderung richtet sich nach der Technologie. Die Anlagen werden im Gesetz als “ausgeförderte Anlagen” bezeichnet.
Photovoltaik-Anlagen-Betreiber erhalten eine neue, zeitlich befristete  Einspeisevergütung (§ 21), die sich am Jahresmarktwert orientiert. Grundsätzlich dürfen die Anlagen weiterhin in das Stromnetz einspeisen. 
Für Windenergieanlagen wird der Marktwert zzgl. einer Pauschale gezahlt. Ab 2022 soll es einen eigenen Ausschreibungstatbestand für Windenergieanlagen geben, für die es keine Möglichkeiten zum Repowering gibt. Weitere Informationen finden Sie hier

Leitfäden für PV auf Gewerbedächern

Sie erwägen eine Investition in Photovoltaik und suchen nach Orientierung bei der Umsetzung? Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, hat einen Leitfaden für Photovoltaik für Gewerbetreibende erstellt. Der Leitfaden gibt Unternehmerinnen und Unternehmern einen Überblick über Vorteile, Rahmenbedingungen und Schritte zur Umsetzung und Förderungen. Zusätzlich werden praktische Umsetzungs-Beispiele vorgestellt.