Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

IHK-Strompreis-Berechnungstools

Strom hat sich in den letzten Jahren in Deutschland verteuert. Mitverantwortlich dafür sind die stark gestiegenen staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen, die heute über 50 Prozent Anteil am Strompreis haben. Im Jahr 1998, in welchem die Liberalisierung des Strommarktes erfolgte, lag der Anteil der staatlich vorgegebenen Bestandteile am Strompreis bei lediglich rund 25 Prozent.
Doch wie hoch sind diese staatlich induzierten Kosten heute bei jedem einzelnen Verbraucher? Und kann mein Unternehmen durch Ausnahmeregelungen Geld sparen? Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen Ihnen zwei Berechnungstools, der Strompreis-Umlagen-Rechner und der Energie- und Stromsteuer-Rechner der IHK.
Link zu den beiden Rechnern
(Die beiden Berechnungstools werden von der IHK Lippe zu Detmold bereitgestellt und von dieser auf dem aktuellen Stand gehalten.)
Strompreis-Umlagen-Rechner
Für die Berechnung der Umlagekosten muss lediglich der Jahresstromverbrauch eingegeben werden. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können durch Eingabe der Stromkostenbestandteile an der Bruttowertschöpfung bzw. am Umsatz auch prüfen, ob Ermäßigungen möglich sind und wie hoch diese ausfallen. Dann können sie entscheiden, ob sich die teilweise aufwändigen Antragsverfahren überhaupt lohnen.
Der Strompreis-Umlagen-Rechner berücksichtigt die Regelungen der EEG-Umlage sowie den Kraft-Wärme-Kopplungs-Aufschlag, die "Offshore-Haftungs-Umlage" und die § 19-StromNEV-Umlage, die jeweils nach Verbrauch gestaffelt sind.

Energie- und Stromsteuer-Rechner
Das Tool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz.

Weitere umfangreiche Informationen insbesondere zu den Stromkostenbestandteilen, den staatlich induzierten Abgaben und Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen enthält das Faktenpapier Strompreise in Deutschland (siehe Downloadbereich rechts).