Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit

Energieausweis für Gebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Zum 1. Mai 2014 trat eine novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft, durch die sich zahlreiche Änderungen im Umgang mit Energieausweisen ergeben haben.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer nur wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet. Dann muss er den Energieausweis dem potenziellen Interessenten vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1. Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude.
Für Nichtwohngebäude gilt: der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.
Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens bei der Besichtigung dem potenziellen Interessenten vorlegen.
Für öffentlich genutzte Nichtwohngebäude mit über 500 m² Nutzfläche gilt die Aushangpflicht (ab 8. Juli ab 250m² Nutzfläche). Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland ca. 1,6 Millionen beheizte Nichtwohngebäude. Davon sind etwa 55.000 von der Aushangverpflichtung betroffen.
Unter typischen öffentlichen Nichtwohngebäude versteht man beispielsweise Sozialämter und andere gemeindliche Ämter mit erheblichem Publikumsverkehr, Arbeitsagenturen, Schulen, Universitäten und ähnliche Einrichtungen, aber auch Krankenhäuser. Zum Aushang verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer. Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Bankgebäude und ähnliche Gebäude für private Dienstleistungen sind von der Aushangpflicht nicht erfasst.
Wer darf einen Energieausweis erstellen?
Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die dena bietet eine bundesweite Expertensuche an, in der interessierte Gebäudebesitzer nach Eingabe ihrer Postleitzahl einen Experten ihrer Region finden können. Die Qualifikation der Aussteller wird vor der Aufnahme in die Datenbank durch die dena geprüft.
Quelle: dena