NRW.BANK.Impuls KI - Zuschüsse für den Einstieg in Künstliche Intelligenz

Neue KI-Förderung für den Mittelstand - NRW.BANK.Impuls KI

Zuschüsse für den Einstieg in Künstliche Intelligenz

Viele kleine und mittlere Unternehmen erkennen das Potenzial von Künstlicher Intelligenz, stehen jedoch vor der Herausforderung, geeignete Anwendungsfelder zu identifizieren und den Nutzen konkreter KI-Lösungen einzuschätzen. Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Impuls KI unterstützt die NRW.BANK Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, den Einsatz von KI systematisch vorzubereiten und zu erproben. Ziel ist es, Investitionsentscheidungen abzusichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im eigenen Betrieb vorbereiten möchten. Unterstützt werden zwei Fördermodule:
Modul A: Konzeption und Beratung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur:
  • Identifikation unternehmensspezifischer KI-Anwendungsfelder
  • Entwicklung von Zielen für den Einsatz von KI
  • Definition und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle
  • Analyse technischer und organisatorischer Voraussetzungen
  • Gestaltung von Strukturen und Prozessen für ein effizientes KI-Management
  • Entwicklung von Strukturen für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI
Modul B: Test von KI-Systemen
Gefördert werden:
  • Erstellung von Testversionen von KI-Anwendungen
  • Durchführung von Praxistests für konkrete Anwendungsfälle
  • Externe Beratungs- und Testdienstleistungen
  • In begrenztem Umfang Softwarelizenzen, Hardwaremieten und Zugänge zu Testinfrastrukturen

Förderkonditionen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Förderquote: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: bis zu 25.000 Euro
  • Bagatellgrenze: 5.000 Euro förderfähige Ausgaben

Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Das Vorhaben muss einen klaren Bezug zur geplanten Anwendung von KI im Unternehmen haben.
  • Das Projekt muss einem der beiden Fördermodule zugeordnet werden können.
  • Die Projektlaufzeit sollte sechs Monate nicht überschreiten.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.
Innerhalb von zwei Jahren kann ein Unternehmen die Förderung höchstens zweimal in Anspruch nehmen.

Antragstellung

Förderanträge können über das Kundenportal der NRW.BANK eingereicht werden. Die Antragstellung für das Programm ist ab dem 17. August 2026 möglich.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm, zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK: