Nr. 5851592
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Sicherheit
KRITIS Dachgesetz

Das vom Bundestag verabschiedete KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu umfassenden physischen Schutzmaßnahmen und Resilienzplänen.

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Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.