Merkblatt "Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe"
Seit dem 13. Juli 2017 ist die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) in Kraft. Die LMIDV regelt die verschiedenen Anforderungen und Vorschriften an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim In Verkauf bringen. Oder einfacher ausgedrückt: Unternehmen müssen Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen.
Die IHK-Organisation hat zum Thema Allergenkennzeichnung ein umfassendes Merkblatt veröffentlicht, welches Sie über diesen Link einsehen können.