Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

ElektroG - Anforderungen an den Handel

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hatte seit 2015 für Vertreiber und Händler von Elektrogeräten neuen Anforderungen und Verpflichtungen mit sich gebracht.
Weitere Informationen ergeben sich auch aus dem nebenstehenden abrufbaren IHK-Merkblatt zum ElektroG.
Die aktuelle zum ElektroG zugehörige Gebührenverordnung (ElektroGGebV) ist im Dezember 2019 geändert worden und zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Welche Gebührensätze im Einzelnen gelten, erfahren Sie hier. Dies Gebührenverordnung wird jährlich durch das BMUB überprüft und ggf. angepasst.
Der Bundestag hat am 15. April 2021 der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971) zugestimmt. Mit dem neu in Kraft tretenden ElektroG am 1. Januar 2022 werden neue Kennzeichnungspflichten notwendig, etwa von Sammel- und Rücknahmestellen oder auch die Kennzeichnung der durchgestrichenen Mülltonne im gewerblichen Bereich. Weitergehende Informationen zum ElektroG finden Sie hier.
Die Stiftung ear hat die verschiedenen Logomöglichkeiten zur Kennzeichnung auf ihrer Kampagnenwebseite von Plan E veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Die ear informiert mit einem Newsletter vierteljährlich kurz und kompakt über relevante Informationen rund um das ElektroG. Den Newsletter der ear können Sie hier abonnieren.
Einen kompletten Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit weiteren Informationen finden Sie bei uns auf dieser Seite.