Artenschutz im Einzelhandel

Artenschutzabkommen stellt neue Baum- und Holzarten unter Schutz

Seit Januar 2017 werden unter anderem alle Arten der Gattung Dalbergia spp. (Handelsname: Palisander/ Rosenholz) in den CITES Anhang II erfasst.
Besonders die Unterschutzstellung der Palisanderarten hat Auswirkungen auf die Musik- oder ggf. auch Möbelbranche. Durch die Unterschutzstellung dieser Holzarten wird beim Verkauf beispielsweise eines Instruments, an dem geschütztes Holz verarbeitet worden ist, ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass das Instrument entweder vor der Unterschutzstellung erworben oder rechtmäßig eingeführt wurde.
Auf der 18. CITES Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die im August 2019 stattfand, wurden weitere Baumarten in den Anhang II des Übereinkommens aufgenommen sowie für bereits geschützte Baumarten Änderungen in den Anmerkungen (Annotation) vorgenommen.
Ansprechpartner für Auskünfte sind das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die zuständigen Landesbehörden
Ausführliche Informationen zu den Genehmigungspflichten und zum Antragsverfahren finden Sie auf unseren Seiten  Einfuhr von Holz geschützter Baumarten und Wiederausfuhr von Holz geschützter Baumarten
Im FAQ auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz finden Sie zudem Antworten und weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen.