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Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen – zum Beispiel Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.
Gastronomiebetriebe müssen in ihren Räumlichkeiten den aktuellen Jugendschutzaushang anbringen. Mit dem Digitale Dienste Gesetz vom 06. Mai 2024 haben sich einige Änderungen im JuSchG ergeben, weshalb alte Aushänge ausgetauscht werden müssen. Obwohl die Änderungen marginal sind und sich hauptsächlich auf die Umbenennung von “Telemedien” in “digitale Dienste” beschränken, ist eine Aktualisierung ratsam. Andernfalls könnten die Ordnungsämter die Aktualität des Aushangs beanstanden.
Einen kostenlosen Musteraushang finden Sie hier.
Das komplette Jugendschutzgesetz im Wortlaut finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html.
Weitergehende Informationen und eine Broschüre zum Thema Jugendschutz erhalten Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Im Übrigen bietet die Schulungsinitiative Jugendschutz ("SchuJu") praxisnahe und kostenfreie Schulungen zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf alkoholhaltiger Getränke an. Das Angebot richtet sich bundesweit an Auszubildende und Beschäftigte in Handel Gastronomie, Tankstellen sowie Onlinehandel und unterstützt Unternehmen bei Rechtssicherheit und verantwortungsvollem Handeln.