Dienstleistungen

Infektionsschutzgesetz

Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen sich nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen einer Belehrung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist Teil des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes und legt für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt fest. Das Gesetz regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt, Muster der Meldebögen und Informationen über Belehrungen sind abrufbar. Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.
Mit der Belehrung wird der Unternehmer u. a. über bestimmte Erkrankungen informiert, bei deren Auftreten nicht weiter in Küchen gearbeitet werden darf. Für alle im Lebensmittelbereich Beschäftigten besteht im Erkrankungsfall die Pflicht zur Information an den Arbeitgeber.
Diese Informationen sollen - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und können grundsätzlich nicht die individuelle Beratung ersetzen. Die Texte wurden mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet, jedoch kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.