Beschluss der Stadt Dortmund zur Öffnung der Außengastronomie auf öffentlichen Parkplatzflächen ab 2024

Ab dem Jahr 2024 eröffnet die Stadt Dortmund neue Chancen für die Gastronomie. Gastwirte dürfen dann ihre Außengastronomie auch auf öffentlichen Parkplatzflächen im gesamten Stadtgebiet anbieten. Diese Neuregelung zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität in Dortmund zu erhöhen und den Bürger*innen mehr Raum zu bieten, der bisher von parkenden Fahrzeugen belegt war.

Wichtige Bedingungen für Gastronomen:

  • Die Nutzung der Parkflächen ist von der Karwoche bis zum 15. Oktober jedes Jahres möglich.
  • Erlaubt nur auf Straßen mit maximal 30 km/h und einer Fahrbahn pro Richtung.
  • Die genutzte Fläche ist auf die Frontbreite des jeweiligen Betriebs beschränkt.
  • Möbel müssen während des Zeitraums fest aufgestellt bleiben.

Anträge ab sofort möglich:

Gastwirte können ihre Anträge für diese Sondernutzung sofort an das Ordnungsamt der Stadt Dortmund per E-Mail an sondernutzung@stadtdo.de senden. Erforderlich sind neben den Hauptdaten auch ein Lage-/Aufbauplan der Außengastronomiefläche.