Fachkräftesicherung international

Ausländische Fachkräfte rekrutieren

Wie finde ich Fachkräfte im europäischen und außereuropäischen Ausland? Gute Hilfestellung bietet das gemeinsame Portal zur Fachkräfte-Offensive der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Wirtschaft und Technologie und der Bundesagentur für Arbeit oder das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit bietet als Dienstleistung für Unternehmen die gezielte Suche nach Fachkräften im Ausland an. 
Darüber hinaus können Unternehmen (kostenpflichtige) Angebote der Auslandshandelskammern (AHKs) in Anspruch nehmen. So betreiben in Europa beispielsweise die AHKs in Italien, Portugal und Spanien Jobportale und kooperieren mit lokalen Arbeitsagenturen. Zu den Serviceleistungen gehören je nach Wunsch das Schalten von Stellenanzeigen, das Bewerten und Selektieren der Bewerbungen sowie die Durchführung von Vorstellungsgesprächen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. U.a. sollen Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Eine Zusammenfassung des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland lesen sie unter https://www.make-it-in-germany.com/de/das-fachkraefteeinwanderungsgesetz-chancen-fuer-arbeitgeber.
Nordhein-Westfalen hat mit Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die “Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW" (ZFE NRW) in Bonn eingerichtet, die landesweit für die Durchführung der sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren zuständig ist. So soll eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren durch eng vorgegebene Fristen erreicht und zentral von der ZFE NRW durchgeführt werden. Der Arbeitgeber braucht sich damit nur noch an einen zentralen Ansprechpartner in NRW zu wenden, der alle nötigen weiteren Verwaltungsverfahren als Mittler anstößt. Das Visumvorabzustimmungsverfahren soll so insgesamt deutlich effizienter gestaltet werden, sodass zu erwarten steht, dass die betreffende Fachkraft schneller die Arbeit im Inland aufnehmen kann.
Im Ausland erworbene IHK-Bildungsabschlüsse können durch die IHK zuverlässig mit deutschen Abschlüssen verglichen werden. Näheres erfahren Sie unter www.ihk-fosa.de. Bei der IHK zu Dortmund hilft Jens Nordmann, Tel.: 0231 5417-266, Mail: j.nordmann@dortmund.ihk.de.